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Antwort
Lösung
am 28.02.2019 10:31
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 01.03.2019 20:05
JakobUM:Hi Blubytes,
tut mir leid, aber hier müsste ich einmal CE38 widersprechen.
In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ab dem Umzugs-/Einzugsdatum läuft der Vertrag noch weitere 3 Monate, bis zum Ende des dritten Monats.
Wichtig hierbei ist, dass wir eine amtliche Meldebescheinigung erhalten, denn nach dem darauf vermerkten Datum richtet sich die Kündigung.
Eine Kündigung zum Umzugsdatum ist leider nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich hierbei nach dem Telekommunikationsgesetz.
Liebe Grüße Jakob
Das sieht der Verbraucherschutz aber voellig anders. Der Horizon Box kann als Option nur zu einem bestehenden TV-Kabelvertrag gebucht werden. Durch den Umzug fällt aber dieser Hauptvertrag (Mehrnutzervertrag) weg. Damit entfällt auch jegliche Grundlage für Optionen wie HD, Horizon, Fremdsprachensender u.a.
Um die Optionen weiter nutzen zu können, müsste der Kunde ja erst einen zusätzlichen Hauptvertrag (hier digitalen TV-Kabelanschluss) buchen. Diese Koppelung ist aber nicht zulaessig und auch nicht Gegenstand des Telekommunikationsgesetzes.
Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die 3 Monats Regelung zum Stichtag des Umzugsdatum nunmehr auch für Optionen bei Unitymedia angewandt wird, die keinen eigenständigen Hauptvertrag darstellen koennen. Es bleibt dem Kunden überlassen, dies juristisch überprüfen zu lassen.
Ja, du hast Recht, dass in diesem Fall das TKG nicht zutrifft, da es sich um ein reines TV-Produkt handelt, das hab ich in der Tat nicht bedacht.
am 28.02.2019 10:54
am 28.02.2019 10:59
am 01.03.2019 17:23
am 01.03.2019 19:07
Hi Blubytes,
tut mir leid, aber hier müsste ich einmal CE38 widersprechen.
In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ab dem Umzugs-/Einzugsdatum läuft der Vertrag noch weitere 3 Monate, bis zum Ende des dritten Monats.
Wichtig hierbei ist, dass wir eine amtliche Meldebescheinigung erhalten, denn nach dem darauf vermerkten Datum richtet sich die Kündigung.
Eine Kündigung zum Umzugsdatum ist leider nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich hierbei nach dem Telekommunikationsgesetz.
Liebe Grüße Jakob
am 01.03.2019 20:05
JakobUM:Hi Blubytes,
tut mir leid, aber hier müsste ich einmal CE38 widersprechen.
In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ab dem Umzugs-/Einzugsdatum läuft der Vertrag noch weitere 3 Monate, bis zum Ende des dritten Monats.
Wichtig hierbei ist, dass wir eine amtliche Meldebescheinigung erhalten, denn nach dem darauf vermerkten Datum richtet sich die Kündigung.
Eine Kündigung zum Umzugsdatum ist leider nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich hierbei nach dem Telekommunikationsgesetz.
Liebe Grüße Jakob
Das sieht der Verbraucherschutz aber voellig anders. Der Horizon Box kann als Option nur zu einem bestehenden TV-Kabelvertrag gebucht werden. Durch den Umzug fällt aber dieser Hauptvertrag (Mehrnutzervertrag) weg. Damit entfällt auch jegliche Grundlage für Optionen wie HD, Horizon, Fremdsprachensender u.a.
Um die Optionen weiter nutzen zu können, müsste der Kunde ja erst einen zusätzlichen Hauptvertrag (hier digitalen TV-Kabelanschluss) buchen. Diese Koppelung ist aber nicht zulaessig und auch nicht Gegenstand des Telekommunikationsgesetzes.
Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die 3 Monats Regelung zum Stichtag des Umzugsdatum nunmehr auch für Optionen bei Unitymedia angewandt wird, die keinen eigenständigen Hauptvertrag darstellen koennen. Es bleibt dem Kunden überlassen, dies juristisch überprüfen zu lassen.
Ja, du hast Recht, dass in diesem Fall das TKG nicht zutrifft, da es sich um ein reines TV-Produkt handelt, das hab ich in der Tat nicht bedacht.