Frage
Antwort
Lösung
am
03.05.2019
19:53
- zuletzt bearbeitet am
03.05.2019
20:02
von
Jojo111
Es ist eine Frechheiit, sogar fast ein xxx was Vodafone sich erlaubt.
Eigentlich wird zum Ende des Monats abgebucht aber in letzter Zeit wird am 29. abgebucht weil die ganz genau wissen das der Lohn zum Monatsende auf Konto ist.
Also darf ich jedesmal 10 Euro Strafe zahlen.
IDas ist echt *** von Vodafone.
Nach Vetragsablauf habt ihr einen Kunden weniger.
Edit: Betreff geändert. Ursprünglich: "Lastschrift"
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am 03.05.2019 23:45
A) Der 29. ist bei einem 30-Tage-Monat wohl ziemlich "am Ende des Monats".
B) Die Gebühren sind bekannt und jeden Monat fällig, ergo solltest du schon am Anfang des Monats das Geld zurücklegen, damit am Ende des Monats das Geld eingezogen werden kann
C) Wann genau das Geld eingezogen wird, legt bei VF ein Computersystem bei Vertragsbeginn einmalig fest (der Rechnungsstichtag) - und die Kunden werden gleichmäßig über den Monat verteilt (d.h. bei dir könnte es Zufall sein, dass die Abbuchung am 29. passiert - bei mir ist sie z.B. zwischen dem 7. und 10. des Monats, da ich einen anderen Rechnungsstichtag habe). Das hat den einfachen Hintergrund, dass damit das ganze Rechnungswesen viel einfacher handhabbar ist, als wenn alle Kunden am 1. ihre Rechnung bekommen und sich die Nachfragen alle am 2./3./4. bündeln würden und den Rest des Monats gar nichts los wäre.
Ergo:
Lege dir Anfang des Monats genug Geld zurück - du weißt ja, in welcher Höhe deine monatlichen Ausgaben sich belaufen - so dass beim Rechnungslauf das Geld auch eingezogen werden kann.
am 03.05.2019 20:18
am 03.05.2019 20:34
am 03.05.2019 20:46
03.05.2019 21:34 - bearbeitet 03.05.2019 21:35
@Driver32: Für die Deckung seines Kontos ist der Kontoinhaber verantwortlich, kein anderer.
am 03.05.2019 21:53
@Peter165 schrieb:
@Driver32: Für die Deckung seines Kontos ist der Kontoinhaber verantwortlich, kein anderer.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen....
Ich frage mich echt, was aus der Menschheit geworden ist. Früher hatten die Leute ein schlechtes Gewissen, wenn sie aus Gründen, die nur sie selbst zu verantworten haben, nicht zahlen konnten. Heute wird mit Schmutz um sich geworfen, und Unternehmen "xxx" unterstellt....
@Driver32 : Es gibt Unternehmen, die Kunden nach zwei Rückläufern anmahnen und beim dritten Rückläufer zu sofort und mit Schadensersatzforderung kündigen. Vodafone ist da noch sehr human.
am 03.05.2019 22:05
Naja, ich kann den TE schon verstehen. Ob die Kündigung sinnvoll ist, das steht auf einem anderen Blatt Papier.
Mein Arbeitgeber zahlt ziemlich am Monatsanfang und bekanntlich ist nach Ende des Geldes noch verdammt viel Monat übrig.
Aber trotzdem, fürs Konto ist der Kontoinhaber verantwortlich.
am 03.05.2019 23:45
A) Der 29. ist bei einem 30-Tage-Monat wohl ziemlich "am Ende des Monats".
B) Die Gebühren sind bekannt und jeden Monat fällig, ergo solltest du schon am Anfang des Monats das Geld zurücklegen, damit am Ende des Monats das Geld eingezogen werden kann
C) Wann genau das Geld eingezogen wird, legt bei VF ein Computersystem bei Vertragsbeginn einmalig fest (der Rechnungsstichtag) - und die Kunden werden gleichmäßig über den Monat verteilt (d.h. bei dir könnte es Zufall sein, dass die Abbuchung am 29. passiert - bei mir ist sie z.B. zwischen dem 7. und 10. des Monats, da ich einen anderen Rechnungsstichtag habe). Das hat den einfachen Hintergrund, dass damit das ganze Rechnungswesen viel einfacher handhabbar ist, als wenn alle Kunden am 1. ihre Rechnung bekommen und sich die Nachfragen alle am 2./3./4. bündeln würden und den Rest des Monats gar nichts los wäre.
Ergo:
Lege dir Anfang des Monats genug Geld zurück - du weißt ja, in welcher Höhe deine monatlichen Ausgaben sich belaufen - so dass beim Rechnungslauf das Geld auch eingezogen werden kann.
am 04.05.2019 01:53
Hallo,
als kleiner Zusatz.
Es gibt Millionen Menschen die ihr Gehalt Mitte des Monats erhält, häufig Angestellte und Beamte aber natürlich auch noch andere.
Ich verstehe auch nicht, wie man sein Konto so bis auf den letzten ¢ ausknautschen kann, weil es dann schon wegen den unverschämt teuren Überziehungzinsen der eigenen Bank sehr teuer wird.
Wenn allerdings beim TE Monate oder gar Jahre immer am Anfang des Monats abgebucht wurde und urplötzlich das von heute auf morgen geändert wurde, hätte ich sogar Mitleid. Kann mir das aber nicht so recht vorstellen.
Viele Grüße, Kadse
am 04.05.2019 02:01
Hallo @SHADOWP4IN
Das ist die Gebühr für die Rücklastschrift:
"Der Begriff Rücklastschrift bezeichnet die Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift . Diese erfolgt, wenn der Lastschriftvorgang nicht ausgeführt werden kann. Als Folge wird der entsprechende Betrag dem Konto des Zahlungsverpflichteten wieder gutgeschrieben und das Konto des Empfängers entsprechend belasten."
Viele Grüße, Kadse