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Lösung
am 05.11.2019 18:01
Moin,
ich habe eine Frage was meine ältere Nachbarin betrifft. Am 21. Oktober 2019 unterschrieb sie bei einem Medienberater einen Vodafone GigaTV Cable Vertrag. Laut Auftragbestätigung beginnt der Vertrag ab 28. Oktober 2019
Beginnt das Widerrufsrecht ab dem Tag der Unterschrift (was dann leider zu spät wäre mit der Kündigung) oder erst nach Zusendung des Recievers?
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 14.11.2019 14:20
Hallo Pusteblume66,
der Vertrag ist endgültig widerrufen und die Bestätigung dazu auf dem Weg.
Grüße
Thomas
am 05.11.2019 18:30
Ab Beginn der Widerrufsbelehrung, also wahrscheinlich ab Unterschrift
am 05.11.2019 18:33
Ab Beginn der Widerrufsbelehrung, also wahrscheinlich ab Unterschrift. Im Laden gibt es z. B garkein Widerrufsrecht
am 05.11.2019 20:51
@Pusteblume66 Im Prinzip hat @DreiViertelFlo schon Recht, was die Widerrufsbelehrung angeht. Ich bezweifle aber, dass deine Nachbarin bei der Unterschrift eine solche erhalten hat. Eher ist diese bei der Auftragsbestätigung dabei, vielleicht auch erst beim Reciever. Also ganz schnll rausfinden, wann sie belehrt wurde und ggf. sofort widerrufen. Wichtig: Entscheidend ist das Datum der Erklärung, nicht der Zugang bei VF. Am besten über die angegebene mail-adresse.
am 05.11.2019 21:36
@Díaz_de_Vivar Ich habe mir nun die ganze Mappe angeschaut die meine Nachbarin vom Klinkenputzer bekommen hat. In der Auftragsbestätigung (der einige Tage später kam) ist kein WIderruf. Aber ein Belehrungsfeld in den Vertragsseiten unter dem sie unterschrieb. Scheinbar kann man leider gar nichts mehr machen oder? Sie unterschrieb am 21. und die 14 Tage isnd ja vorbei
am 05.11.2019 23:15
So wie du es schreibst ist die Frist bereits verstrichen.
Wie alt ist denn deine Nachbarin? Ich denke da kann dann villeicht ein Mod noch was machen.
Gruß Kurt
am 05.11.2019 23:20
Die gute Dame wird dieses Jahr noch 82 Jahre jung 🙂
am 05.11.2019 23:28
Ich denke da kann ein Mod schon was machen. Da gibt es immer eine Möglichkeit. Zu solchen Leuten, die einfach unverfrohren älteren Personen, was "verkaufen" (andrehen) sage ich nichts dazu.
Warte mal ab, bis sich hier einer meldet.
Gruß Kurt
am 06.11.2019 09:02
Hallo Pusteblume66,
wenn die Frist abgelaufen ist, können wir da auch recht wenig machen. Wurde der Vertrag denn bewusst mit dem Berater abgeschlossen?
Grüße
Thomas
am 06.11.2019 09:09
Moin,
ich würde eher sagen unbewust und überhastet. Er klingelte bei ihr weil er die Leitung messen wollte. Dann sah er den Fernseher und bot seine Produkte an. Meine Nachbarin meinte auch zu mir, das es sehr schnell ging, sie zweifel hätte und später sich nicht traute was zu sagen und sie dann nichts vom Widerrufsrecht wusste, was ich ihr dann später noch erklärte.