TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
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Frage
Antwort
Lösung
am 08.12.2019 17:06
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 10.12.2019 17:43
am 08.12.2019 20:40
am 08.12.2019 21:57
Wenn du mit der Auftragsbestätigung nicht einverstanden bist, den Auftrag auf jeden Fall widerrufen. Erst danach kann man entsprechennd nachverhandeln. Wird der Auftrag nicht widerrufen, gilt er als genehmigt.
MfG
am 10.12.2019 17:43