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Lösung
am 04.02.2020 09:20
Hallo,
ich ärgere mich über die Berechnung des Bereitstellungsentgeldes in Höhe von 49,99 Euro.
Es ging um eine Rufnummernmitnahme (Portierung) ; Umstellung von Vodafone DSL zu Vodafone Kabel.
Bei meinem telefonischen Erstkontakt wurde mir mitgeteilt, dass diese Gebühr nicht anfallen soll !
Tags drauf erhielt ich die Auftragsbestätigung, auf der die 49.99 Euro aufgeführt waren. Daraufhin rief ich
wieder bei Vodafone an. Es hieß, dass dieser Betrag gutgeschrieben werden könnte.
Mittlerweile wurde der Betrag in Rechnung gestellt und eigezogen.
Insgesamt habe ich in diesem Zusammenhang drei oder viermal mit Vodafone telefoniert und eine E-Mail geschrieben (auf die auch zügigi geantwortet wurde). Leider wird immer auf die Auftragsbestätigung hingewiesen. Wie gesagt, hatte ich genau wegen dieser AB , tel. Kontakt mit Vodafone aufgenommen.
Ich wundere mich doch sehr über diesen Umgang. Erst wird mir mitgeteilt, dass keine Gebühr anfällt, dann
wird die Gebühr in der AB "angekündigt", meine tel. "Beschwerde" bezüglich dieser AB, scheint nun keine Rolle mehr zu spielen ? Bin leider etwas verärgert darüber !
Viele Grüße
Michael
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 05.02.2020 09:14
Hi Michael,
ich habe es mir mal angeschaut.
Es wurde ein reiner Telefonanschluss bestellt. Für diesen Tarif gibt es leider keine gültige Aktion, die das Bereitstellungsentgelt entfallen lässt. Da kann ich leider auch nichts machen. Tut mir leid.
Viele Grüße
Lars
am 04.02.2020 15:32
Hallo Michael,
ich weiß nicht, ob ich da wirklich viel machen kann. Ausschlaggebend ist die schriftliche Bestätigung. Wenn dort etwas abweicht, muss man der Auftragsbestätigung widersprechen.
Ich schaue es mir aber trotzdem gerne mal im System an. Schick mir dazu mal bitte Deine Kundennummer, Namen, Adresse und Geburtsdatum per Privatnachricht. Melde Dich kurz hier im Beitrag, sobald Du die PN geschickt hast.
Viele Grüße
Lars
am 04.02.2020 22:26
Hallo Lars,
ich habe Dir eine PN geschickt.
Viele Grüße
Michael
am 05.02.2020 09:14
Hi Michael,
ich habe es mir mal angeschaut.
Es wurde ein reiner Telefonanschluss bestellt. Für diesen Tarif gibt es leider keine gültige Aktion, die das Bereitstellungsentgelt entfallen lässt. Da kann ich leider auch nichts machen. Tut mir leid.
Viele Grüße
Lars
am 05.02.2020 17:54
Hallo Lars,
vielen Dank für Deine Recherche.
Was mich stört, ist die Tatsache, dass mir zwei Mitarbeiter von Vodafone mitgeteilt haben, dass kein
Bereitstellungsentgelt entrichtet werden muss, da es ja bereits einen Vodafonevertrag (DSL) gab und es
sich quasi um eine Portierung der Telefonnummer zu Vodafone (Kabel) handelt.
Ich denke, ich werde mich mit dem Fall mal eine Verbraucherzentrale wenden.
Ich bin mal gespannt, ob das mit der Portierung morgen klappt. Sollte das auch in die Hose gehen,
wird der Vetrag gekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
am 06.02.2020 09:32
Hallo Michael,
ich verstehe Dich da schon. Ich weiß nicht, woher die Kollegen solche Aussagen nehmen. Für mich besteht da aber leider keine Möglichkeit, dass zu korrigieren, da es eine solche Aktion nicht gibt.
Gib mir gerne ein Feedback, ob mit der Rufnummernmitnahme alles geklappt hat.
Viele Grüße
Lars
am 07.02.2020 09:14
Hallo Lars,
ja, die Portierung hat geklappt. Überhaupt, hat alles gut geklappt, bis auf die Sache mit der Gebühr.
Ist es denn immer so, dass das Bereitstellungsentgelt erhoben wird, obwohl man bereits Kunde bei Vodafone ist ?
Wir hatten vor Jahren (noch bei Arcor) einen Arcor-Sprache/Internet 6000 DSL Vertrag abgeschlossen.
Nun ist es ja nach dem Umzug ein Vodafone -Phone - Vertag (Kabel) geworden. Der Mitarbeiter beim Erstkontakt, der die Umstellung dann auch eigeleitet hat, prüfte ob in der neuen Wohnung Vodafone-Kabel verfügbar wäre und teilte mir daraufhin mit, dass eben keine Gebühren anfallen würden.
Auf der AB werden die besagten 49,99€ als Bereitstellungentgelt für Red Internet & Phone Cable aufgeführt.
Es wurde aber gar kein Internet beauftragt, da nur ein reiner Telefonanschluss gewünscht war.
Bei einem erneuten Anruf wurde mir dann mitgeteilt, dass diese Gebühr, falls sie berechnet werden würde (wurde sie !) gutgeschrieben werden könne.
Scheinbar war es mein Fehler, nicht gleich schriftlich dieser Auftragsbestätigung zu widersprechen bzw. den Vertrag innerhalb der 14 Tage zu widerrufen bzw. zu kündigen.
Was ich sehr bedauerlich finde, ist die Tatsache, dass sich keiner die Mühe macht und sich mal die entsprechenden Telefonate anhört.
Wenn man mal eine Suchmaschine im Netz bemüht, finden sich ähnliche Berichte. Das scheint kein Einzelfall zu sein. Sehr schade !
Viele Grüße
Michael
am 07.02.2020 12:00
Hallo Michael,
es gibt von Zeit zu Zeit verschiedene Aktionen. Der Erlass des Bereitstellungsentgeltes kann bei solchen Aktion freigegeben sein. Allerdings gibt es bei den Aktionen der letzten Monaten keine Einzige, die das Bereitstellungsentgelt bei reinen Telefonverträgen entfallen lässt. Daher kann ich da auch nichts machen.
Da die Telefonate nur zu internen Schulungszwecken anonymisiert gespeichert werden, kann ich mir in dem Fall auch nichts anhören. Wie schon geschrieben, kann ich Deine Ärger verstehen. Mir sind hier aber schlicht die Hände gebunden.
Viele Grüße
Lars