Hallo,
ich glaube nicht das man dies als außerordentliche Kündigung bezeichnen kann. Als erstes muss der Vermieter seinen UM Vertrag kündigen. Wenn du als einziger Eigentümer " Einzelnutzervertrag" hast, dann kannst du laut Vertrag normal kündigen. Sollte aber eine WEG existieren, dann hat sich das für dich erübrigt und du musst nichts tun. Weil der der UM TV Anschluss über das Hausgeld abgerechnet wird. So ist es zumindest bei mir so.