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Lösung
am 06.10.2018 19:27
Schönen guten Abend zusammen,
ich habe vor gut einem Jahr schon meinen Vertrag bei Vodafone gekündigt. Ich wollte den Vertrag eigentlich verlängern, aber dann kam etwas dazwischen.
Jetzt wurden mir aber leider 99,90€ abgebucht und mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der Grund dafür der Router ist, der nicht zurück gesendet wurde.
Jetzt habe ich in meinen Mails nachgeschaut und mir wurde diesbezüglich keine Mail geschickt, dass ich ihn zurück schicken sollte. Es kam auch per Post leider nichts bei mir an!
Jetzt frage ich mich, ob es vielleicht doch noch möglich wäre, das Gerät an Vodafone zurück zu schicken!
Es ist mir bewusst, dass es mein Fehler ist, weil ich am Anfang ja einen Mietvertrag abgeschlossen habe, aber dass Vodafone einen nicht daran erinnert finde ich persönlich etwas schwach.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen!
Grüße
Chris
am 06.10.2018 19:33
Moin @Chris1235,
handelt es sich um DSL oder einen Vertrag über KabelDeutschland?
Miete gibt es bei beiden Vertragsarten, glaube ich zumindest.
Nordische Grüße,
Frank
06.10.2018 19:44 - bearbeitet 06.10.2018 19:45
Hallo Frank,
Es war ein DSL-Vertrag bei Vodafone.
Grüße aus dem Bodensee,
Chris
am 06.10.2018 20:39
Bei DSL hast du in der Regel Pech gehabt...
Weiterhin: VF muss dich nicht erinnern - es steht im Vertrag (bzw. den dir damals ausgehändigten AGB) drin, dass das Gerät bei Vertragsende unaufgefordert und auf eigene Kosten binnen 14 Tagen zurückgeschickt werden muss...
am 07.10.2018 12:15
Hallo Chris1235,
in der Regel sind wir unbürokratisch/kulant wenn die Rücksendung um wenige Tage , ggf. auch mal 2-3 Wochen später erfolgt.
Wenn die Pauschale bereits erhoben wurde, sind wir in der Regel > 2 Monate über den Rückgabetermin hinaus.
In der Regel steht in der Kündigungsbestätigung auch nochmal gesondert drin, dass Mietgeräte zurückgeschickt werden müssen - auf der letzten Seite ist normalerweise auch ein Retourenschein.
VG,
Andre
am 07.10.2018 13:57
Das blöde ist, ich habe die Kündigungsbestätigung letztes Jahr schon erhalten. Eine Erinnerung wäre hilfreich gewesen, aber natürlich ist es mein eigener Fehler, da auf der letzten Seite explizit darauf hingewiesen wird.
Ist es jetzt überhaupt noch möglich, den Betrag zurückzuverlangen?
Ich ärgere mich über meinen Fehler, aber dann soll es wohl so sein.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Grüße
Chris
am 09.10.2018 17:51
Hallo Chris1235,
tatsächlich verschicken wir keine zweite Erinnerung...
Danke trotzdem für das Feedback dazu ![]()
Da die Zeit schon fortgeschritten ist, wirst Du den Betrag leider nicht mehr zurück verlangen können, sorry 😞
Liebe Grüße
Kira