1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Unlautere Vertragsbindung ohne Zustimmung
jazbo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Zusammen, 

 

Vodafone versucht momentan, mir auf unlautere Weise einen neuen Vertrag unterzujubeln, dem ich zu keinem Zeitpunkt, weder mündlich noch schriftlich zugestimmt habe. Meinen Vertrag "DSL 6" habe ich mit Brief vom 12.11.2018 zum 10.09.2019 fristgerecht gekündigt. Danach sandte Vodafone mir mit Brief vom 02.10.2018 ein "unverbindliches Angebot" zum "Red Internet & Phone 32 Cable" zu. Dies ist kein rechtskräftiger Vertrag. Ich habe darauf nicht reagiert (nur etwas später sicherheitshalber einen Widerspruch per Post und Email gesandt).

Jetzt heißt es von deren Seite, mein Vertrag hätte sich nun um weitere 24 Monate verlängert - ohne meine Einwilligung bzw. ohne meine schriftliche Zustimmung! Das grenzt doch an xxx. Viele von Euch kennen dieses Prozedere bei Vodafone ja bereits. Was sagt ihr dazu?

 

Alles Gute Euch allen

 

 

Edit:  Auch mit gesperrt geschriebenem und hier unerwünschtem Wortschatz kann man sich strafbar machen, @jazbo.  Der Wortfilter hat schon seinen Grund.  Und dessen Umgehen ist nicht sonderlich smart.

 

21 Antworten 21
Seb4sti4n
Moderator:in
Moderator:in

Hallo jazbo,

 

das hört sich sehr komisch an.

 

Ein unverbindliches Angebot ist noch lange kein Vertrag, daher kann ich dies nicht verstehen. Hast Du jetzt zwei Kundennummern von uns? Eine für DSL und eine für Kabel?

 

Viele Grüße

Sebastian

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
jazbo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Sebastian,

 

vielen Dank für Deine Nachricht. Ja, als äußerst befremdlich empfinde ich ein solches Vorgehen ebenfalls. Ich sandte diesbezüglich mehrere Widersprüche (postalisch+per Email) an Vodafone, aber das Unternehmen geht in keinster Wiese auf die Fakten (unverbindliches Angebot=kein Vertrag, ich habe dem Angebot weder mündlich noch schriftlich zugestimmt etc.) ein. Vodafone spricht nur davon, dass mein Widerruf bzgl. des Angebots nicht wirksam sei, da die 14-Tage-Frist verstrichen wäre Meines Erachtens nach ist es nicht rechtens, ein unverbindliches Angebot widerrufen zu müssen (was Vodafone im übrigen auch mit Schreiben via Email vom 14.10.18 vorliegt).

Mein alter DSL 6-Vertrag wurde von mir mit Einschreiben vom 12.11.18 zum 10.09.2019 fristgerecht gekündigt. Danach erhielt ich das "unverbindliche Angebot" per Brief für einen möglichen "Red Internet & Phone 32 Cable"-Vertrag. Darin ist eine neue Kundennummer enthalten. Entweder wurde mir dreisterweise der alte und gekündigte DSL 6-Vertrag verlängert oder der "Red Internet & Phone 32 Cable" wurde mir ab dem 11.09.2019 untergejubelt. Das geht aus den Antworten von Vodafone/Kabel-Kundenservice nicht hervor. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mir hier weiterhelfen könntest.

Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie
Du hast kein unverbindliches Angebot erhalten. Wahrscheinlich hat man dir ein Angebot gemacht, dieses dann abgeschlossen und dich eventuell falsch beraten oder ihr habt aneinander vorbei geredet und du wurdest mit den Worten "Sie können es sich dann 14 Tage überlegen und ohne Probleme telefonisch oder schriftlich widerrufen" verabschiedet.

jazbo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Doch, am Telefon war eindeutig von einem "unverbindlichen Angebot" die Rede, das ich postalisch erhalten würde und ich mir in Ruhe ansehen könnte. Von einem Vertrag war in keinster Weise die Rede. Das ich dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen widerrufen könnte/müsste, wurde ich in keinster Weise hingewiesen.

Darüber hinaus ist ein sogenannter "Vertrag", der weder mündlich, noch schriftlich gezeichnet wurde, nicht rechtskräftig.

 

Sebastian von Vodafone hat hier nicht weiter geantwortet, das bedeutet, auch hier keine kompetente Hilfe von Seiten der Vodafone GmbH. Dementsprechend wird das Ganze an meinen Rechtsanwalt übergeben.

Ich kann allen BestandskundInnen und die, die es eventuell werden wollen (davon rate ich allerdings ab, da Vodafone immer dreister vorgeht) nur raten, sehr achtsam zu sein, sich nichts am Telefon(!) unterjubeln zu lassen und sich keine "Angebote zusenden" zu lassen. 

jazbo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Nachtrag: Eine Frechheit sondergleichen ist darüber hinaus, dass, sobald man die Vodafone GmbH bzgl. Ihrer unlauteren Vertragsbindungsmethoden des Be..gs (diese Worte werden hier durch "xxx" ersetzt) bezichtigt, daraufhin (rot gekennzeichnet) hingewiesen wird, sich  damit strafbar machen zu können. Das ist verdrehte Psychologie. Diese Firma arbeitet unlauter und der Kunde hat das Nachsehen. Vielen Dank, Vodafone.

Hallo @jazbo Ich kann dich gut verstehen, nur ist das, was man empfindet und denkt, nicht immer mit dem rechtlichen Rahmen zu vereinbaren. Wenn du jemand einer Straftat bezichtigst, und kannst es nicht beweisen, könnte durch dich eine Straftat begangen worden sein (z.B. üble Nachrede)

Du wirst jetzt wahrscheinlich sagen, aber es liegt doch.... vor, nur ist das halt nicht so leicht zu beweisen.

§ 263 StGB beginnt mit den Worten "Wer in der Absicht.." und da geht es schon los. Kannst du denn die Absicht beweisen? Wohl kaum!

Hallo Díaz,

 

es hat nichts mit übler Nachrede zutun, wenn ein Unternehmen de facto Kunden telefonisch Verträge unterjubelt, die man nie haben wollte geschweige denn, behauptet wird, ein unverbindliches Angebot würde ohne mündliche oder schriftliche Zustimmung rechtskräftig. Das Unternehmen ist in der Beweispflicht und muss mir einen rechtskräftigen Nachweis zukommen lassen, aus dem hervorgeht, dass ich einem Vertrag bzw. einer Verlängerung desselben mündlich bzw. (vor allem) schriftlich zugestimmt habe. Das kann die Vodafone GmbH hier nicht. Es existiert kein rechtskräftiger Vertrag. 

Zu allem Weiterem verweise ich auf meinen Nachtrag von 12:38 sowie auf die erste Reaktion des Vodafone-Mitarbeiters hier..

Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie
Die Moderatoren können im System nur sehen, da wurde ein Vertrag abgeschlossen, online, Kundenbetreuung, store. Sie haben keinen Zugriff auf die getätigte audioaufnahme, insofern eine getätigt wurde oder nicht spielt deshalb für die Moderation keine Rolle also musst du beweisen, daß du keinen Vertrag mit Vodafone hast (rechtlich ist das ein bisschen anders) abgebucht wird jedoch trotzdem. Die Vertragsverlängerungen sind so gut wie alle outsourced zu Firmen, die im Auftrag der Vodafone GmbH arbeiten.
Die Gespräche werden nur vor Ort gespeichert und nach einer kurzen Frist (mindestens 12 Wochen) gelöscht.
Du müsstet eine solche Aufnahme über [email protected] anfordern, falls man dir nicht fristgerecht antwortet den Datenschutzbeauftragten deines Landes einschalten. Die Aufnahme wurde mir anschließend handschriftlich per Brief geschickt, das war drei Jahre her, wahrscheinlich hat sich das jetzt geändert und man wird dir eine Audio memo zukommen lassen.

Du musst deshalb nicht sofort deine Anwalt einschalten, zumindest für die meisten wäre es ohne Rechtsschutz zu teuer. Es gibt es auch diverse internetportale wie teltarif die dann für den Kunden direkt die Presseabteilung von dem jeweiligen Anbieter anschreiben und dann löst das das Problem meistens von alleine.
jazbo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Julz,

 

da bist du falsch informiert. Das Unternehmen behauptet, es läge ein neuer Vertrag vor und ist deshalb in der Beweispflicht.

Wo kämen wir denn hin, wenn jedes Unternehmen nach Lust und Laune derartige Behauptungen aufstellen könnte und fröhlich irgendwelche Gelder von irgendwelchen Konten abbuchen könnte? 

Es wurde eben kein Vertrag geschlossen, auch wenn das hier nur schwer akzeptiert werden kann. Darum geht es hier ja. Es wurde meinerseits weder online, noch telefonisch noch schriftlich ein Vertrag geschlossen. Deine Aussage schon: "du musst beweisen, dass du KEINEN Vertrag hast." Absurder gehts wohl nicht. Soll ich einem Schuhladen beispielsweise beweisen, dass ich dort keine Schuhe gekauft habe, indem ich eine leere Tüte vorzeige?? "Des Kaisers neue Kleider" heißt das Märchen.. Ich bezahle nichts, was ich nicht abgeschlossen habe, sollte abgebucht werden, wird zu Lasten Vodafones meinerseits zurückgebucht.

Audioaufnahmen können gefaked sein und sind rechtlich nicht mit einem beiderseits gezeichneten Vertrag vergleichbar. Wer sich das einreden läßt, ist selber schuld.

 

Tipp: Wer sich keinen Anwalt leisten kann, ist beim Verbraucherschutz sehr gut aufgehoben und wer sich richtig informiert, hat auch bei geringem Einkommen Anspruch auf Rechtsbeistand.