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Lösung
am 03.06.2018 20:08
Hallo zusammen,
am 01.06.2018 ist mein Freund in seine neue Wohnung gezogen, dort ist alles von Unitymedia, so bezieht er dann auch das Internet darüber. Ich ziehe frühestens in 3 Monaten zu ihm um. Meine Frage jetzt, mein DSL-Vertrag kann ich somit nicht mitnehmen, da es dann zwei Verträge gäbe. Wie kann ich dann mein Vertrag bei Vodafone kündigen? Kann ja nicht verlangt werden, dass man zwei aktive DSL-Verträge am laufen hat?! Reicht dann eine Meldebestätigung der neuen Wohnung? Leider sind mir die Aussagen bisher zu vage, bzw. genaue Informationen sind über Vodafone nicht wirklich raus zu bekommen was ist, wenn bereits ein Vertrag in der neuen Wohnung besteht.Ebenfalls vertraue ich der Hotline nicht wirklich, weil ich da bereits 2 mal drauf reingefallen bin. Mir wurden Informationen gegeben, die sich nachher als nicht richtig raus gestellt hatten, eine Aufzeichnung konnte anscheinend nicht nachträglich angehört werden und schriftliche hatte ich leider nichts.
Vielen Dank im Voraus für die Information.
Liebe Grüße.
am 03.06.2018 20:32
Der DSL-Anschluss kann geschalten werden, da es unterschiedliche Leitungen sind. Unitymedia ist ein Kabel-Anbieter. Eine Sonderkündigung nach $ 46 TKG ist somit ausgeschlossen.
03.06.2018 20:37 - bearbeitet 03.06.2018 20:40
Hallo @ChrisiK,
Kann ja nicht verlangt werden, dass man zwei aktive DSL-Verträge am laufen hat?!
sei mir nicht böse wenn ich schreibe, dass du eine grundsätzlich falsche Vorstellung vom Wesen eines Vertrages hat. Ein alter, wichtiger und bewährter Rechtsgrundsatz lautet: "Verträge sind einzuhalten" und wenn du umziehst, ist das deine freie Entscheidung und kann doch den Vertragspartner nicht belasten. Dies hat auch der Bundesgerichtshof so gesehen und deshalb geurteilt, dass der Vertrag im Umzugsfall nicht gekündigt werden kann - nicht mal, wenn der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefern kann. In deinem Fall sollte aber VF liefern können und von daher ist auch kein Sonderkündigungsrecht gegeben. Möglicherweise gibt es eine Kulanzlösung, aber das hängt immer vom Einzelfall ab.
Zusatz: Wann du umziehst würde bei einem Sonderkündigungsrecht auch keine Rolle spielen, denn eine mögliche Kündigungsfrist beginnt (frühestens)mit dem Umzugstag
am 04.06.2018 08:48
Und noch was: Man kann durchaus in einer Wohnung mehrere Internetverträge gleichzeitig am Laufen haben...
Da UnityMedia (wie Vodafone-KabelDeutschland) das Antennenkabel benutzt, kann man ohne Probleme einen 2. Vertrag über die Telefonleitung (also "klassisches" DSL) buchen und benutzen.
Mehrere Verträge von Internet via Antennenkabel sind auch kein Problem, sofern man mehrere Antennendosen hat und/oder entsprechende Signalverteiler benutzt. Und selbst mehrere Verträge von Internet via DSL/Telefonleitung sind ohne Probleme möglich, sofern genug Adernpaare zur eigenen Telefondose im Haus verfügbar sind.
Warum man das machen sollte? Beispiele:
- Anschluss vom Arbeitgeber mit dedizierter VPN-Leitung
- Ausfallsicherung (wenn Antennen-Internet wegbricht, geht meist noch DSL und anders herum)
am 04.06.2018 14:33
Hallo ChrisiK,
ein Sonderkündigungsrecht im Sinne des Telekommunikationsgesetzes besteht in Deinem Fall nicht.
Zumindest nicht sofern an Deiner neuen Adresse der DSL-Vertrag technisch möglich ist, also die aktuell gebuchte Bandbreite auch an Deiner neuen Adresse angeboten werden kann.
Eine vorzeitige Kündigung wäre hier nur auf Kulanz möglich. Zum Beispiel durch eine Ausgleichszahlung. Hier wird dann der Basispreis bis zum regulären Vertragsende abzüglich der uns entstehenden Kosten, wie die Leitungsmiete an die Telekom berechnet.
Wenn Du mir eine PN sendest, prüfe ich diese Möglichkeit gern für Dich.
Ich benötige bitte Deinen Namen, Deine Kundennummer und das Kundenkennwort.
Bitte teile mir in der PN auch das gewünschte Vertragsende-Datum mit.
Gruß,
Jens