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Antwort
Lösung
am 27.01.2019 23:14
am 28.01.2019 02:43
Ob der Vertrag beim Umzug gekündigt werden kann, hängt einzig und alleine davon ab, ob der Vertrag an der neuen Adresse wie geschlossen erfüllt werden kann. Ob an der neuen Adresse bereits ein anderer Provider tätig ist und/oder man dort sogar Internet im Mietvertrag enthalten ist, ist völlig irrelevant.
Solange der Vertrag erfüllt werden kann, zieht er mit um - nur im Fall der Nicht-Erfüllbarkeit (z.B. weil bei einem Kabel-Vertrag kein Vodafone-Kabel verfügbar ist -oder- bei einem DSL-Vertrag nicht die vertraglich gebuchte Bandbreite geschaltet werden kann) kann der Vertrag vorzeitig unter Zahlung von 3 weiteren Monatsgebühren ab Umzugstag (oder Kündigungstag - der spätere Zeitpunkt zählt) gekündigt werden.