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Lösung
am 30.11.2018 15:28
Hallo Zusammen,
wir planen im Dezember den Umzug in ein saniertes Haus, da dort aber Vodafone nur noch max. 6 Mbit anbieten kann statt meiner am Alten Wohnort vorhandenen 16 Mbit habe ich den Vetrag mit Bezug auf Sonderkündigung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. In der nun erhaltenen Kündigungsbstätigung ist der Fristgerechte Kündigungstermin zum 30.10.2019 eingetragen. Da ich ja weiß, dass die Frist erst beginnt, wenn wir uns umgemeldet haben, möchte ich eigentlich nur wissen, ob dann eine Nachreichung (an welche Stelle auch immer?) der Ummeldung ausreicht, damit die Kündigung umgeschrieben wird oder ob Vodafone grundsätzlich meine Kündigung nicht als Sonderkündigung angesehen hat.
Vielleicht kann mir ja ein frundlicher Vodafone Betreuer hier im Forum helfen.
Vielen Dank schonmal
am 30.11.2018 17:25
Moin @Dom1603
Nur damit ich es auch verstehe... Du hast einen Umzug gemeldet und die Rückmeldung erhalten, dass an der neuen Adresse dein Produkt nicht möglich ist.
Dann kannst du schriftlich vorzeitig kündigen. Im Kündigungsschreiben sollte der Grund natürlich auch so angegeben sein und die Adresse an die du ziehst. Ein weiterer Nachweis wird nicht benötigt.
Wenn das so ist, dann ist die fristgerechte Kündigung ein Versehen. Dann sollte ein Anruf reichen, um das Problem zu lösen, weil alle nötigen Schreiben bereits vorliegen.
Cheers,
DSS1
am 30.11.2018 20:46
@DSS1@ schrieb:Ein weiterer Nachweis wird nicht benötigt.
Wie kommst du denn darauf? Dann könnte jeder, der vorzeitig aus seinem Vertrag will, bei VF einen Umzug melden, auch ohne tatsächlich umzuziehen.
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@Dom1603 Schick deine Meldebestätigung VF zu und verlange eine Richtigstellung des Kündigungdatums.