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Antwort
Lösung
am 31.07.2019 23:35
Guten Tag zusammen,
ich hatte gestern Kontakt (telefonisch nach ca. 45 Minuten warten...) mit einer Mitarbeiterin von der Kundenhotline.
Diese nannte mir, dass ich mein Anliegen an [email protected] senden soll mit dem Betreff "Sonderkündigung". Der Inhalt dieser E-Mail sollte die folgenden Informationen enthalten, die der Mitarbeiterin ebenfalls telefeonisch genannt wurden sowie einer Kopie der Meldebescheinigung.
So viel erstmal zum vorgeplänel.
Folgedende Informationen:
Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin zu meiner Freundin gezogen. In meiner Wohnung hatte ich einen Vertrag mit 50 Mbit. Bei meiner Freundin ist bereits ein anderer Anschluss geschaltet und auf dem Land können nur maximal 16 Mbit geboten werden. Zunächst dachte ich, dass ich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekomme, da in den Medien vor einigen Tagen genannt wurde, dass vodafone irgendwelche Preise um 1,xx€ erhöht. Auf Rückfrage zu der Person an der Hotline, wurde mir genannt, dass dies nicht auf meinen Anschluss zutreffen würde, da dies nur 16 Mbit Leitungen betrifft.
Naja wie dem auch sei. Die o.g. Informationen habe ich an die o.g. E-Mail Adresse gesendet und es passiert noch nichts. Da grade der 31. ist, möchte ich vermeiden, einen weiteren Monat in dem Vertrag zu stecken, den ich nicht nutzen kann (Schlüsselübergabe erfolgte heute).
Was muss ich nun tun, damit ich aus dem Vertrag durch das Sonderkündigungsrecht komme?
Wo kann ich den Vertrag online kündigen? So weit mir bekannt ist, können Verträge, die übers Internet geschlossen wurden ebenfalls übers Internet gekündigt werden.
ÜBer eine Hilfreiche Antwort freue ich mich..
am 01.08.2019 01:25
Das Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs an eine nicht versorgte Stelle (z.B. wenn du DSL-50 hattest an einen Ort, wo kein DSL-50 geschalten werden kann), besagt, dass du ab Umzugsdatum mindestens noch 3 Monate die Grundgebühr bezahlen musst. Dafür müsste deine Kündigung aber bis spätestens zum Umzugsdatum bei VF eingegangen sein - sofern die Kündigung erst nach dem Umzug eingeht, gelten die 3 Monate ab Eingang der Kündigung.
Weiterhin:
Ja, die Aussage an der Hotline war insofern korrekt, als dass die erhöhte Leitungsmiete nur bei betroffenen Anschlüssen eine Kündigung zum 31.08. erlaubt. Sollte dein Anschluss hier NICHT drunter fallen (andernfalls hättest du schon einen Brief bekommen, dass du betroffen wärst), zieht dieses Sonderkündigungsrecht logischerweise nicht.
Und noch was:
Die Kündigung kann online über das Kontaktformular eingereicht werden. Eine direkte Mailadresse gibt es nicht mehr.
am 01.08.2019 08:00
Hi @reneromann
erstmal Danke für die Antwort.
Also war die Aussage der Hotline "eine E-Mail mit dem Betreff Sonderkündigung etc." falsch?
Nach etwas suche, konnte ich das Kontaktformular für die Kündigung finden.
An dieser Stelle wären einige Informationen gut gewesen, die aufzeigen, welche Informationen oder Dokumente (z.B. Ummeldebescheinigung) man für die Sonderkündigung bereistellen soll.
am 01.08.2019 11:22
@LukasOr schrieb:An dieser Stelle wären einige Informationen gut gewesen, die aufzeigen, welche Informationen oder Dokumente (z.B. Ummeldebescheinigung) man für die Sonderkündigung bereistellen soll.
Die Adresse an die du ziehst und eine Begründung, warum du eine Sonderkündigung wünschst reicht.
Und die Kontaktdaten und Kundennummer, natürlich.
Cheers,
DSS1