1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Nach Widerruf eines Neuvertrages wird einem die ausgesprochende Kündigung entzogen. FRECHHEIT!!!
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo Community,

am 31.01.2019 schloss ich telefonisch eine Vertragsverlängerung ab, Ich hatte bereits schriftlich gekündigt und der DSL Vertrag lief noch 7 Tage.

Die Verlängerung habe ich jedoch widerrufen, somit sollte der Altvertrag wieder aktiviert sein und somit die Kündigung Bestand haben. DEM IST NICHT SO. Die Kündigung wurde aufgehoben und jetzt habe ich ein weiteres Jahr Vodafone an der Backe.

Als ich dies einer ziemlich patzigen und genervten Mitarbeiterin anfragte, erklärte sie mir: "Das ist so und da haben Sie Pech gehabt, kann leider nix machen"

Bei so einer Kundenbetreuung falle ich aus allen Wolken. Hey Vodafone wollt ihr nur Kunden vergraulen?

 

Als ich die telefonische Vertragsverlängerung abgeschlossen hatte, gab mir die Mitarbeiterin die Information innerhalb 14 Tage zu widerrufen und „alles wäre dann beim alten“ so die Aussage der Mitarbeiterin. Jedoch teilte sie mir nicht mit, dass dann die ausgesprochene Kündigung des Altvertrages aufgehoben wird. Neu kündigen ist dann nicht mehr möglich. Für mich ist das *** und nicht Kundenfreundlich, in dem Gespräch wurde überhaupt nicht darauf hingewiesen. Da ich das Telefonat mit mein Handy durchführte, konnte ich dieses mitschneiden. Darin ist kein Hinweis zu hören, das sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert, wenn ich den Neuvertrag widerrufen würde.

 

Solche Machenschaften finde ich nur noch ***...

 

Wir sehen uns in den Sozialen Medien....

Edit: da es sich lt. Angabe um einen DSL-Vertrag handelt, von "Internet, Telefon & TV über Kabel" verschoben

3 Antworten 3
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Bei dem Telefonat hast du den gesagt das du das Gespräch aufzeichnest? Wenn nicht, hast du dich strafbar gemacht..

@Marty1971

Willkommen in Club...!!!

So ist mir auch ähnlich ergangen. Vodafone hat es von sich aus die Vertragsverlängerung getätigt ohne Rücksprache.

 

@Vanguardboy

Hör auf mit dem Gesetz!

Da kennst Du die Geschäftswelt schlecht. Wer glaubt, dass die Firmen sich durch die Ehrlichkeit  Ihr Geld verdienen, liegen in eine Traumwelt. 

 

Die halten nur Grenzenmasse an dem Gesetz. 

Du weißt schon, was ich meine. Wenn nicht, da kann ich dir nicht weiterhelfen

DanyG
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Marty1971,

 

grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass bei einem Vertragsabschluss bzw. einer Verlängerung, die telefonisch oder online durchgeführt wurde, ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Der Widerruf hätte also ganz regulär innerhalb dieser Frist eingetragen werden müssen und die Kündigung zumindest zum technisch nächstmöglichen Datum wieder hinterlegt werden sollen. Bei DSL-Anschlüssen ist das nicht kurzfristig machbar, da wir die Leitungen ja bei der Telekom anmieten müssen und sich damit die Vorgänge verzögern.

 

Schick mir bitte mal eine PN mit Deiner Kundennummer und Deinem Kundenkennwort zu.

 

Allerdings: Die Aufzeichnung von Gesprächen ohne deutliche Zustimmung des Gesprächspartners ist gesetzlich nicht erlaubt und somit können entsprechende Konsequenzen auf Dich zukommen.

 

LG,

Dany

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!