Vodafone E-Mail & Cloud: Vorübergehende Einschränkungen beim IMAP-Abruf
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am 21.12.2020 10:52
Hallo,
seit ca. 10 Jahren bin ich Kunde bei Kabel Deutschland/Vodafone (Unterbrechung von 5 Jahren) in den unterschiedlichsten Städten. Nun bin ich vor kurzem mit mit meiner Partnerin zusammengezogen, die logischerweise einen bestehenden Internetvertrag hat (nicht bei Vodafone).
Ich habe vor ca. 1 Woche mit dem Kundendienst bei Vodafone telefoniert, der mir vorerst auch nicht recht helfen konnte. Ich möchte/MUSS nämlich kündigen, da es absolut sinnfrei ist, 2 Internetverträge gleichzeitig zu besitzen.
Nachdem ein Vorgesetzer durch den Call-Center-Mitarbeiter befragt wurde, dürfe ich nicht einfach von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil Vodafone ja an meiner neuen Adresse anliege.
Wie soll das denn gehen, 2 Internetverträge in einem Haushalt zu nutzen? 2x WLAN/LAN im Haus? Wie funktioniert das? Außerdem ist das doch wirklich sinnfrei.
Daher möchte ich hier erfragen: Welche Möglichkeiten es für mich nun gibt? Ist es denn überhaupt möglich, dass Vodafone an meiner neuen Adresse zusätzlich "geschalten wird"? Ich möchte das eigentlich gar nicht. Laut AGB heißt es doch, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, wenn eine Versorgung seitens Vodafones nicht möglich ist.
Ich finde es wirklich etwas schade, dass mit einem nach 10 Jahren treuem Kundenverhältnis so umgegangen wird. Und eigentlich war ich immer zufrieden. Etwas Kulanz wäre schön gewesen, denn diese ist laut AGB ja durchaus möglich.
Bis jetzt sieht es ganz einfach so aus, dass ich 10 (!!!) Monate umsonst für meinen Internetvertrag bezahlen soll - zumindest wurde mir das am Telefon so mitgeteilt.
Was kann ich jetzt tun?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 21.12.2020 14:54
Hallo @ChadBrighton ,
für eine außerordentliche Kündigung bei Umzug ist nicht entscheidend, ob man den Anschluss nutzen möchte, sondern ob man ihn nutzen kann. Sollte einer der Anschlüsse über DSL laufen und der andere über Kabel (oder beide über Kabel) ist es grundsätzlich möglich, beide Anschlüsse zu nutzen. Ausnahmen gäbe es, wenn z.B., die gebuchte Geschwindigkeit durch den Umzug nicht mehr gegeben wäre. Sollte der Vertrag seitens des Anbieters an der neuen Anschrift umsetzbar sein, bleibt nur die Möglichkeit der Kündigung zum Vertragsende.
Das ist auch keine "Erfindung" von Vodafone um Kündigungen zu erschweren, sondern gesetzlich geregelt im §46 TKG.
Viele Grüße, Ines
am 21.12.2020 14:54
Hallo @ChadBrighton ,
für eine außerordentliche Kündigung bei Umzug ist nicht entscheidend, ob man den Anschluss nutzen möchte, sondern ob man ihn nutzen kann. Sollte einer der Anschlüsse über DSL laufen und der andere über Kabel (oder beide über Kabel) ist es grundsätzlich möglich, beide Anschlüsse zu nutzen. Ausnahmen gäbe es, wenn z.B., die gebuchte Geschwindigkeit durch den Umzug nicht mehr gegeben wäre. Sollte der Vertrag seitens des Anbieters an der neuen Anschrift umsetzbar sein, bleibt nur die Möglichkeit der Kündigung zum Vertragsende.
Das ist auch keine "Erfindung" von Vodafone um Kündigungen zu erschweren, sondern gesetzlich geregelt im §46 TKG.
Viele Grüße, Ines