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Antwort
Lösung
am 02.09.2019 20:34
Hallo liebe Community,
ich hoffe , ihr könnt mir , bzw. meiner Mama helfen.
Das Problem:
Meine Mutter muss zum 01.01.20 zu ihren Eltern ziehen, da beide Pflegefälle geworden sind.
Meiner Mutter gehört das Haus wo diese wohnen bereits und wohnt woanders zur Miete.
Folglich bezahlt sie dort auch schon fürs Festnetz bzw. hat einen eigenen Anschluss auf ihrem Namen. Sie hat also zwei Verträge im selben Ort, nur in verschiedenen Häusern.
Nun möchte sie gerne ihren Anschluss, wo sie zur Miete wohnt kündigen. Da aber die Frist bereits abgelaufen ist, müsste sie noch ein komplettes Jahr bezahlen.
Besteht ihrgendwie die Möglichkeit, den Vertrag zum 01.01.20 zu kündigen, ohne noch ein ganzes Jahr bezahlen zu müssen? Es ist so gesehen leider ziemlich kurzfristig, aber man sucht es sich ja nicht aus, wenn die Eltern plötzlich Pflegefälle werden.
Pflegefälle halten sich ja (leider) nicht an Kündigungsfristen.
Ich hoffe, ihr könnt uns helfen und wisst eine Lösung!
Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Lg Kathi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 03.09.2019 12:54
Hallo Kathi1505,
ach mist... ich wünsche Dir und Deiner Familie viel Kraft & alles Gute.
Schick mir mal eine PN mit beiden Kundennummern und dem Kennwort.
Ich schau mal, was ich hier aus Kulanz machen kann.
VG,
Andre
am 03.09.2019 00:48
Zum 01.01.20 wird das nichts - wenn überhaupt zum 31.03.20 - sofern die Leitung bei deinen Eltern bereits eine VF-Leitung ist -oder- die jetzige Leitung deiner Mutter im Haus der Eltern nicht (zusätzlich) geschalten werden kann. Um die 3 Monate ab Umzug kommt ihr aber (leider) nicht drum herum.
Eventuell kann da ein Mod nach Durchsicht der Kundendaten aber noch mehr zu sagen - das kann aber durchaus ein paar Tage dauern, da die Mods hier nicht Tag und Nacht unterwegs sind. Wichtig wäre in dem Fall, dass du dir eine Vollmacht von deiner Mutter für beide Anschlüsse ausstellen lässt, weil dir sonst die Mods keinerlei Auskunft erteilen dürfen. Ich finde nur leider gerade das passende InfoDoc für DSL-Verträge nicht.
am 03.09.2019 12:36
@reneromann Eine Vollmacht dürfte nicht erforderlich sein. So wie ich es verstehe, ist die TE auch Vertragsinhaberin ihres Hauses, in welchem die Eltern leben:
"Sie hat also zwei Verträge im selben Ort, nur in verschiedenen Häusern."
am 03.09.2019 12:54
Hallo Kathi1505,
ach mist... ich wünsche Dir und Deiner Familie viel Kraft & alles Gute.
Schick mir mal eine PN mit beiden Kundennummern und dem Kennwort.
Ich schau mal, was ich hier aus Kulanz machen kann.
VG,
Andre
am 03.09.2019 19:56
Unabhängig, dass sich Marco schon der Sache angenommen hat: Die Themenerstellerin schrieb, dass es um ihre Mutter als Vertragspartnerin geht - sie ist also nicht Vertragspartnerin (sodern ihre Mutter) und bedarf daher auch einer entsprechenden Legitimation für vertragliche Angelegenheiten vom Vertragspartner (Vollmacht, evtl. reicht da auch das Kundenkennwort aus - aber da bin ich mir nicht sicher) - andernfalls dürfen gar keine Informationen an Dritte (und dazu gehören auch Kinder, ja sogar der Ehepartner) rausgegeben werden.
am 03.09.2019 20:04
@reneromann Stimmt! Die TE schreibt über ihre Mutter und die Pflegefälle sind die Großeltern, Das habe ich übersehen. Na zum Glück hat Marco schon mal Hilfe angeboten.