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Lösung

Kommentarsperre bei Facebook und Löschung der Beiträge.
Name123456789
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich wurde als Kunde bei Vodafone auf eurer Facebookseite gesperrt für Kommentare. Meine Beiträge würden gelöscht.
Der Admin ******* ^jta ist dafür verantwortlich.
Als zahlender Kunde ist das natürlich ein ganz starkes Stück.
Da ihr euren Support auch darüber betreibt sollte dies schnellstens Rückgängig gemacht werden. Leider kann ich kein jpg hier anhängen.
Mfg Köpp

Edit: bitte keine Klarnamen öffentlich posten

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
DanyG
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Name123456789,

 

auf unseren Seiten, unabhängig, ob es sich hier um die Community, Facebook oder Twitter handelt, die von uns betreut und moderiert werden, achten wir auf einen respektvollen Umgang miteinander. Unsere Facebook-Netiquette kannst Du bequem hier nachlesen. Wir behalten uns demnach das Recht vor, auf unseren Seiten auch User zu blockieren, die sich nicht an die Regeln halten möchten.

 

Wenn Du ein konkretes Anliegen hast, bei dem Dir die Community helfen kannst, formuliere das bitte so konkret wie möglich im passenden Bord.

 

LG,

Dany

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10 Antworten 10
zillekind
Host-Legende
Host-Legende

Ob nun zahlender Kunde oder nicht: Hier bist Du in einer Community, die öffentlich ist. Und somit kann jemand sich Deines Problemes annehmen, muss aber nciht.

IT ist mein Hobby - Nichts ist mir fremd.

@Name123456789  das wird dann sicher schon seinen Grund gehabt haben und nicht einfach nur so aus Langeweile passiert sein! 

Und ob zahlender Kunde oder nicht, total egal! Vodafone hat da eben Hausrecht, Punkt.

Name123456789
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Also. Um dich mal darauf hinzuweisen. Vodafone hat kein Hausrecht bei Facebook. Desweiteren wird der Support bei Facebook betrieben, da es ja nicht wirklich eine support Mail gibt. Aber nichts desto trotz habe ich natürlich umgehend gekündigt. So wird auch kein Vertrag verlängert. Pech für vodafone
Name123456789
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Und es ist mein Recht den Namen von dem. Admin zu veröffentlichen, wenn er die Gesetze bricht.
Der Name ist xxxx 

Wie sonst sollte man so jemand belangen.
Also bitte nur anständige Lösung.

 

Edit: Forenregeln.

@Name123456789 Du irrst dich ganz gewaltig! Der Moderator hat keine Gesetze gebrochen (evtl. irre ich mich da, aber da solltest du eine entsprechende Norm angeben) und er hat ganz einfach von dem recht gebrauch gemacht, dass jedem "facebookler" zusteht. Unerwünschte/s ausgeblendet.

Und der offizielle VF-support ist nicht facebook, sondern die sattsam beknnten kanäle, vor allem die hotline und das Kontoktformular.

Und wenn du nicht vorscihtig bist, und absichlichtlich weiterhin gegen die Forenregeln verstößt (Nennung von persönlichen daten) kann es schnell geschehen, dass du auch hier gesperrt wirst. 

DanyG
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Name123456789,

 

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Dany

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Name123456789
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Tut mir leid. Mein Problem habe ich bereits meinem Anwalt erleutert.
Hier gibt es zu viel Probleme.
Auf Facebook kann ich nicht mehr Supporten. Absolut willkürlich.

Aber um mal eine Liste zu erstellen.
Mein Fritzrouter ist absolute Katastrophe. Sendeleistung gleich 0.

Dazu ne 100 er Leitung bei der ich in 20 Messungen an 2 verschiedenen Tagen nicht einmal 90 % erreicht habe.
Dazu habe ich eine Digitalbox die Ständig die Verbindung zum Router verliert.
Auch nen ganz super Teil. Da macht das Fernsehen richtig Spaß.
Versuche ich etwas zu Streamen bleibt er dauernd stehen beim buffen.

Das passiert wenn man jedem im Haus ne 100er Leitung gibt, aber die Bandbreite zu gering ist.


Mir wurde super schnelles Internet versprochen. Dazu ein super TV Erlebnis. Alles eine totale Katastrophe. Bei einem Telefonat bekommt man ganz frech die Antwort ich solle mir einen WLanv erstärker kaufen.
Das war ja wohl die absolute Frechheit.

Alles in allem verfehlt ihr eure Vertragsleistung total.
Ich möchte mal daran erinnern.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.



Da ich mir nur *schlecht beraten* vorkommen, habe ich das ganze jetzt in Auftrag an meinen rechtlichen Vertreter gegeben.
Auch mit der Bitte von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und natürlich den entstanden Schaden zu ersetzen.


Ich danke euch für 0 Service. Keine Problemlösung.

Schönes Leben noch
zillekind
Host-Legende
Host-Legende
Ich empfehle folgenden Artikel

https://www.anwalt24.de/fachartikel/internet-it-und-telekommunikation/12187

§433 ff. greift nicht.
IT ist mein Hobby - Nichts ist mir fremd.

Hoffentlich weiß das wenigstend der "rechtliche Vertreter". Aber nachdem ein Anwalt die Sache in die Hand genommen hat, ist ja hier eh nichts mehr zu machen.

 

@zillekind Ich halte die Behauptung, dass der Vertrag ein Mietvertrag sei, im verlinkten Artikel für fragwürdig. Der BGH ordnet diese Verträge dem Dienstvertrag bzw. Wervertrag zu,