Mir ist so, wie der Text dasteht einiges unklar:
Beispiele:
1) ich melde heute, 9.11.2018 den Umzug in nicht versorgtes Gebiet zum 1.1.2019.
Es ist mir erst am 7.1.2019 möglich, mich anzumelden.
Bis wann muss ich bezahlen?
Ab wann kann ich eine Portierung der Rufnummer vornehmen (Also Schaltungstag)?
2) ich melde heute den Umzug in versorgtes Gebiet (lt. Datenbank) zum 1.1.2019
Nach dem Umzug stellt sich heraus, dass eine Versorgung doch nicht stattfinden kann (z.B. keine Einwilligung des Eigentümers, technische Gründe).
Wann bekomme ich einen verläßlichen Bescheid, damit ich mich anderst orientieren kann?
in der Praxis kommt der Techniker und zieht unverrichteter Dinge wieder ab. Ob es das dann war, oder ob irgendwo zentral noch was passiert, bleibt unklar.
3) ich melde heute den Umzug ins Ausland, wo es kein Meldeverfahren wie bei uns gibt.
Was liefere ich statt dessen.
4) ich ziehe zu meinem Freund (hatten wir kürzlich).
Mein Freund hat einen höherwertigen UM-Vertrag und ich möchte meinen Vertrag kündigen.
Was ist zu tun?
Keines dieser Beispiele ist weit hergeholt. Alles ereignete sich dieses Jahr und in keinem Fall gab es eine verläßliche öffentliche Antwort von UM. Und tut mir leid, gerade auf die telefonischen Aussagen kann man nichts geben.