Rechnung?
Anonym84323
Youngster
Youngster
Hallo ich bin seit dem 4.10 freigeschaltet für unitymedia tv kann diesen aber seit her nicht nutzen da erst neue kabel von UM verlegt werden müssen. Kann ich die kosten für diesen Zeitraum bis es funktioniert zurück erstattet bekommen oder ehr nicht? 


Vielen dank im voraus 

3 Antworten 3
Torsten
SuperUser
SuperUser
Wenn du nur TV gebucht hast, bist du für die Verlegung der Leitung vom HÜP in deine Wohnung selbst verantwortlich. Falls du auch Telefon und/oder Internet gebucht hast, legt dir UM eine Zuleitung auf Putz in die Wohnung. Nur im 2. Fall kannst du eine Gutschrift erhalten.
Scoopi
Datenguru
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Torsten:
Wenn du nur TV gebucht hast, bist du für die Verlegung der Leitung vom HÜP in deine Wohnung selbst verantwortlich. Falls du auch Telefon und/oder Internet gebucht hast, legt dir UM eine Zuleitung auf Putz in die Wohnung. Nur im 2. Fall kannst du eine Gutschrift erhalten.


Oder entsprechend der Vermieter.

Facebook: "Ich kenne jeden!"
Wikipedia: "Ich weiß alles!"
Google: "Ich finde alles!"
Internet: "Ohne mich geht gar nichts!"
Strom: "ACH WIRKLICH?"
Hemapri
Host-Legende
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Gyver92:
Hallo ich bin seit dem 4.10 freigeschaltet für unitymedia tv kann diesen aber seit her nicht nutzen da erst neue kabel von UM verlegt werden müssen. Kann ich die kosten für diesen Zeitraum bis es funktioniert zurück erstattet bekommen oder ehr nicht? 

Unitymedia lässt keine Kabel für reines TV verlegen, es sei denn, es gibt einen Zusatzvertragvertrag mit dem Hauseigentümer, die Netzebene 4 betreffend. Ein Kabel TV-Vertrag gestattet nur die Nutzung des anliegenden Signales. Der Übertragungsweg nach dem Hausübergabepunkt ist nicht Sache des Netzbetreibers. Anders sieht es bei Internet/ Telefon aus. Hier greift die sogenannte Multimediagestattung, bei der vom Hauseigentümer auch Arbeiten innerhalb der Netzebene 4 gestattet werden. Eine Erstattung bei Kabel TV ist nur möglich, wenn am Übergabepunkt kein nutzbares Signal anliegt.

MfG