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Minderung zu langsame Internet Verbindung Mobilfunk
Cx53x8i
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo ich hatte unschönen Kontakt mit dem Vodafone Kundenservice ich bekomme 

Nur ca. 20% der vereinbarten Leistung. Meines Mobilfunkvertrags 

Vodafone weigert sich eine Störung aufzunehmen  und den Fall korrekt zu bearbeiten ich habe den smart light unlimited Tarif

  es wird nicht korrekt bearbeitet.

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Cx53x8i
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo! Nein die Messungen habe ich nicht mit ChatGPt erstellt sondern mit dem offiziellen Tool der Bundesnetzagentur. Ich habe nur die Tabelle von ChatGPt auswerten lassen.  Freundliche Grüße 

 

Die Bundesnetzagentur ist auch bereits eingeschaltet und bearbeitet den Fall.

Ebenso ist der Verbraucherschutz informiert.

Cx53x8i
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ach ja und falls sich ein Mitarbeiter von Vodafone sich hier wundert das mein Mobilfunkvertrag unter diesem Konto das ich hier verwende nicht ersichtlich ist. Das liegt daran das ich meinen Aktivierungscode für meinen Vertrag noch nicht erhalten habe und deswegen diesen Account meines alten Festnetz Anschlusses verwende um mir  hier gehör zu verschaffen. Freundliche Grüße 

reneromann
SuperUser
SuperUser

Das offizielle Tool der BNetzA ist aber derzeit seitens der BNetzA nur für Festnetzanschlüsse freigegeben -- für Mobilfunkanschlüsse existiert noch keine (endgültig erlassene) Verfügung. Ergo sind deine Messungen zwar schön, aber rechtlich irrelevant.

 

Wenn du eine rechtlich verbindliche Geschwindigkeit brauchst, kommst du derzeit nur mit einem Festnetzanschluss weiter.

Es interessiert keinen VF Mitarbeiter, die haben keine Einsicht in die Verträge welche bei deinem Community Account hinterlegt sind.

 

Halte uns gerne auf dem laufenden was Verbraucherschutz und Bundesnetzagentur sagen.

Aber sie doch in meinem Vertrag ist diese Messmethode ausdrücklich angeführt.

 

Lg

Nein. Ist sie NICHT.

 

Denn dort steht folgendes: 

erheblichen, andauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen von vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeiten oder anderen vertraglich

vereinbarten Qualitätsparametern,

 

Es gibt aber keine vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeiten oder andere Qualitätsparameter.

Naja wenn angeblich 300 Mbit möglich sein dann sollten sie wenigstens gelegentlich auch annähernd erreicht werden. Das werden sie aber nicht nicht Mal im 3 Uhr nachts somit wird eine Hauptleistung Vertrages nicht erfüllt. 

Ich würde die Angelegenheit gerne einvernehmlich klären. Leider ist von Vodafone aus noch kein Entgegenkommen um eine Lösung zu finden zu erkennen  ich würde  mir wünschen dass wenigstens die Störung jetzt mal offiziell anerkannt und erfasst wird. 

Das Du dich NUR beschweren kannst, wenn die Geschwindigkeit zu hoch ist. Das ist eine vereinbarte Größe.

 

 

Es GIBT kein, absolut KEINE Untergrenze was Verfügbarkeit, Bandbreite, lückenlose Netzabdeckung betrifft, auf die Du als Endkunde mit irgendetwas hinwirken kannst.

 

Du kannst mir gerne zeigen, wo in deinem Vertrag steht, sie haben dort Empfang mit der und der Mindestgeschwindigkeit

reneromann
SuperUser
SuperUser

Auch wenn du es nicht verstehen willst: Es gibt keine Störung, weil du keine vertraglich garantierte Mindestgeschwindigkeit hast und die BNetzA keinerlei Vorgaben für Mobilfunk gemacht hat.

 

Genau daher gibt es weder im TKG noch auf den Seiten der BNetzA noch in den Vertragsunterlagen von Vodafone irgendwelche Angaben zur "normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit" noch zur "mindestens zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit".

 

Und da es diese nicht gibt, erfüllt VF den Vertrag - auch wenn dir es nicht passt.

Das ist auch der Grund, warum keine Störung erfasst oder anerkannt wird - denn was rechtlich nicht vereinbart ist, kann keine Störung darstellen.

 

Wie gesagt: Wenn dir das nicht gefällt und du verbindliche Mindestgeschwindigkeiten brauchst, hole dir einen Festnetzanschluss. Nur dort bekommst du derzeit vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeiten. Im Mobilfunkbereich hingegen gibt es diese nicht.

Nur weil im Vertrag keine Mindestgeschwindigkeit explizit als feste garantierte Untergrenze steht, heißt das nicht, dass du rechtlich nichts tun kannst: Das TKG gibt dir  ein Minderungsrecht, wenn die tatsächliche Leistung regelmäßig deutlich unter dem vertraglich angegebenen Pegel liegt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist explizit darauf hin, dass Verbraucher:innen dieses Minderungsrecht nun haben: „Verbraucher:innen erhalten ein Minderungsrecht, wenn ihr Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart.“ 

 

In ihrer Stellungnahme betont der vzbv auch, dass es wichtig ist, vertraglich zugesicherte Maximal- bzw. „geschätzte Maximalleistung“ korrekt zu messen, da gerade Mobilfunkanbieter solche Angaben oft sehr optimistisch machen.