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09.10.2021 14:22 - bearbeitet 09.10.2021 14:28
Hat man voraussichtlich am 1. Dezember 2021 ein Sonderkündigungsrecht (Opt-Out) aus bestehendem Mehrnutzerverträgen, wenn dann voraussichtlich das Nebenkostenprivileg entfällt und die TV-Kosten nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden könnten?
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am 10.10.2021 10:28
Nochmals - der Mieter - auch bei neuen Mietvertraegen - muss bis zum 30.06.2024 die Umlage zahlen. Der Vermieter muss aber einen Bestandsvertrag bis zum 30.11.2021 haben und kann z.B. nicht erst 2022 einen Breitbandkabelanschluss mit Umlagefaehigkeit einfuehren.
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09.10.2021 16:33 - bearbeitet 09.10.2021 16:34
Nein, da das Ende dieser Umlagefähigkeit erst zum 01.07.2024 in Kraft tritt.
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10.10.2021 10:11 - bearbeitet 10.10.2021 10:24
Fuer Bestandvertraege gibt es vom 1.12.2021 bis 30.06.2024 eine Übergangsfrist. Die Umlagefaehigkeit - auch fuer neue Mietvertraege - ist bis zum 30.6.2024 gegeben. Ein Sonderkuendigungsrecht hast du nicht.
Mit einer neuen Breitbandanlage und Neuvertrag geht es ab 1.12.2021 aber nicht mehr. Das betrifft dann Neubauten und Bestandsgebaeude, die bis zum 30.11.2021 kein Breitband hatten.
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10.10.2021 10:22 - bearbeitet 10.10.2021 10:23
So das ein Mieter zwar ab 01.12.2021 ein Recht hat die Nebenkostenabrechnung von TV-Gebühren nicht mehr zu akzeptieren, aber der Vermieter (Eigentümer) ggf. weiterhin TV-Kosten an den TV-Netzbetreiber bezahlen muss?
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am 10.10.2021 10:28
Nochmals - der Mieter - auch bei neuen Mietvertraegen - muss bis zum 30.06.2024 die Umlage zahlen. Der Vermieter muss aber einen Bestandsvertrag bis zum 30.11.2021 haben und kann z.B. nicht erst 2022 einen Breitbandkabelanschluss mit Umlagefaehigkeit einfuehren.
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am 10.10.2021 10:33
Sollte man dann - als Eigentümer - tunlichst zusehen, dass bis 30.06.2024 der bestehende Kabelanschlussvertrage/Mehrnutzervertrag ordentlich fristgemäß gekündigt ist, um dann ggf. ab 30.06.2024 nicht auf den TV-Kabelkosten selbst sitzen zu bleiben bzw. auch selbst frei den TV-Anbieter wählen zu können?
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10.10.2021 10:53 - bearbeitet 10.10.2021 10:54
Die alten TV-Mehrnutzervertraege laufen dann zum 30.6.2024 aus, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Bis spätestens 30.06.2024 muss dann geklärt sein, ob und wie die Weiterversorgung in einem Objekt erfolgt.
Kann z.B. eine WEG jährlich beschließen, dass der TV-Mehrnutzervertrag im jeweils folgenden Jahr fortgesetzt wird mit Bindungswirkung fuer alle Eigentümer ? Einige Fragen sind da noch nicht geklärt.
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am 03.11.2021 15:03
Kann z.B. eine WEG jährlich beschließen, dass der TV-Mehrnutzervertrag im jeweils folgenden Jahr fortgesetzt wird mit Bindungswirkung fuer alle Eigentümer ? Einige Fragen sind da noch nicht geklärt.
Diese Frage stellt sich mir auch. Ich zahle bisher den Kabelanschluß über die Mietnebenkosten. Warum konnte man das nicht so lassen, und will nun ändern, nur weil sich ein Gesetz ändert? Als Mieter steht man 2024 ja vor dem gleichen Dilemma wie als Wohnungseigentümer.
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03.11.2021 15:27 - bearbeitet 03.11.2021 15:30
Ueber die Wohnungsnebenkosten kann TV-Kabel ab 1. Juli 2024 nicht mehr abgerechnet werden - da gibt es nach zahlreichen Expetenmeinungen keinen Ausweg. Deshalb gibt es auch die Sonderkuendigungsmoeglichkeit der bestehenden TV-Mehrnutzervertraege der Hauseigentümer und WEG's zu diesem Datum.
Möglich sind theoretisch TV-Mehrnutzervertraege mit Abrechnung außerhalb der Wohnungsnebenkosten (eigene Rechnungslegung). Alle die bei einem solchen "Sammelvertrag" mitmachen wollen, könnten dies alle 2 Jahre mit neuer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aktiv verlaengern. Praktisch wird das aber wohl - so haben mir Hausverwalter berichtet - keiner machen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand und Probleme bei Umzug, Sterbefall etc. In diesem Fall gebe es dann ja eine Sonderkuendigung des Mieters oder Eigentümers von 1 Monat - die anderen Nutzer des Sammelvertrages muessten dann die anteiligen Kosten zusätzlich aufbringen.
Einfacher ist es sicherlich, allen Internet & Phone Cable Kunden eine TV-Grundversorgung als Aufwertung des Anschluss als Bonus zu geben mit Upgrademoeglichkeiten zu BasicTV Cable und GigaTV Cable. Die anderen bekommen eine Anschlusssperre oder buchen einen TV-Kabelanschluss mit Einzelabrechnung.
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am 03.11.2021 16:10
@CE38 da bin ich gespannt was für Kosten auf Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern zukommen und wie Vodafone dann die TV Angebote kostenmäßig aufsplitten will.