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Lösung
am 18.11.2021 20:51 - zuletzt bearbeitet am 19.11.2021 07:17 von Gelöschter User
Bitte nicht vergessen!
Änderung TKG (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) ab 01.12.2021
Ab 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vor, dass bei zu geringer Bandbreite, die einen Unterschied von nur/ca. 10% der vertraglich bestellten Leistung der entsprechende Rechnungsbetrag entsprechend gekürzt oder der Vertrag "ausserordentlich" gekündigt werden kann.
Auf diese Neuregelung und die Details verweist die Verbraucherzentrale auf ihre Homepage und stellt auch ein entsprechendes PDF-Dokument zur Verfügung:
Link Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetanschluss-zu-langsam-w...
Link Kurzpapier/Kurzinfo: https://www.vzbv.de/sites/default/files/2021-11/2021-10-08%20Kurzpapier%20Geringe%20Breitbandgeschwi...
Edit: @fischer-ttd Beitrag nach "Über Gott und die Welt" verschoben. Gruss Methusalem1