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am 19.04.2021 15:05
Hallo,
da ich keine Vewendung mehr für meinen Gigacube-Mobilfunkvertrag habe, suchte ich Anfang des Jahres einen neuen Vertragsnehmer und fand zum Glück auch schnell einen. Wir füllten das Formular zu Vertragsübernahme beide aus und reichten es Anfang März an Vodafone ein.
Dann ging leider die Misere los: Erst hieß es seiten Vodafone das Formular ging nicht ein, dann tauchte es doch noch auf, dann fehlte aufeinmal wohl nur noch eine Unterschrift - lange Rede kurzer Sinn: Trotz hin und her (E-Mails, Kontaktformular, Chat, Anrufe, Fax) ist bis heute nichts passiert und mein Gegenpart, der den Vertrag übernehmen sollte, ist nun abgesprungen weil es zu lange Dauerte.
Hab ich noch irgendeine Möglichkeit/Handhabe, dass es noch zu einer Vertragsübernahme kommt? Sitze nun natürlich unverschuldet wieder auf meinem Vertrag 😞
Vielen Dank vorab für eure Hilfe...
am 20.04.2021 09:46
Hi Liis_2021,
sorry, dass sich das hinzieht. Existiert denn das Formular mit allen Unterschriften und hast Du/der neue Vertragspartner es uns zugeschickt? Wenn das geschehen ist, gibt es so erstmal kein Zurück. Auch wenn die Bearbeitung länger dauert.
Viele Grüße
Norman
20.04.2021 12:33 - bearbeitet 20.04.2021 12:35
Hallo @Norman,
ja, das Formular liegt Vodafone, von beiden Vertragspartnern unterschrieben, vor. Aktuell habe ich bisher nur von meinem Gegenpart die Info bekommen, dass sie einen Widerspruch eingereicht hat.
Bekomme ich dazu zeitnah eine Info über den Bearbeitungsstand und ob der Widerspruch rechtens ist?
VG
Lisa
am 21.04.2021 14:00
Hallo Lis_2021,
Lis_2021 schrieb: Aktuell habe ich bisher nur von meinem Gegenpart die Info bekommen, dass sie einen Widerspruch eingereicht hat.
Bekomme Bekomme ich dazu zeitnah eine Info über den Bearbeitungsstand und ob der Widerspruch rechtens ist?
Wie im Auftragsformular vermerkt, erhält der neue Vertragsnehmer nach der Vertragsübernahme eine schriftliche Bestätigung.
Und wie mein Kollege Normen bereits hier anmerkte, kann eine beauftragte Vertragsübernahme nicht mehr rückgängig gemacht werden. Solltest Du der den Ursprungszustand wünschen bzw. ist dieser erforderlich, ist eine erneute Vertragsübernahme notwendig.
Gruß,
Matthias
(Moderator)