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1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Vermieter möchte Rückstand beglichen haben (TV-Anschluss)
hasbihal
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich habe ein Schreiben vom Vermieter bekommen, in dem steht, dass ich mein TV-Anschluss (Multimediadose zur Verfügung gestellt vom Vermiter) angeblich noch weiter nutze. Weil ich mich zum 01.07.2024 nicht gemeldet habe, wollten sie angeblich den Anschluss sperren lassen, aber sie haben festgestellt, dass ich noch einen aktiven Vertrag mit Vodafone habe und den "Digital TV Hightlights"-Tarif nutze. Im Schreiben hinsichtlich dem 01.07.2024 stand, ich solle doch bitte den Vertrag unterschreiben, falls ich es weiter nutzen möchte, sonst würde es gesperrt werden. Ich hatte mich bereits um ein IP-TV Vertrag bei einem anderen Anbieter gekümmert, daher habe ich mich enthalten.

 

Die Frage ist jetzt, wie zum Teufel konnte der Vermiter erfahren, dass ich noch einen aktiven Vertrag mit Vodafone habe? Und genau welchen Tarif ich gebucht habe? Ich habe es seit dem 01.07.2024 nicht mehr genutzt und bin davon ausgegangen, dass die Leitung tot ist und der Vertrag mit Vodafone damit auch nichtig.

 

Das hört sich gewaltig nach einer Datenschutzverstoß an. Ich werde das Schreiben rechtlich überprüfen lassen und melde das auch nochmal über den Service direkt an Vodafone. Zusätzlich melde ich diesen Vorfall beim Landesbeauftragten für Datenschutz.

 

 

 

2 Antworten 2
AdlerAuge
Giga-Genie
Giga-Genie

wie auch immer, nur weil man einen Anschluss nicht mehr nutzt, bedeutet das nicht, das dieser nicht aktiv ist. 

 

Ich könnte mein Telefon auch ausschalten und dennoch besteht der Vertrag bis zur Kündigung weiter, also somit hättest du den Vertrag kündigen müssen.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

" Ich werde das Schreiben rechtlich überprüfen lassen und melde das auch nochmal über den Service direkt an Vodafone. Zusätzlich melde ich diesen Vorfall beim Landesbeauftragten für Datenschutz."

Dann gibt es nichts mehr hier dazu zu sagen.

 

Moment - eine Sache noch - auch wenn ich jetzt schon weiß das der Zusammenhang nicht verstanden wird.

DSGVO Art. 6 Abs.1b+c