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1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Gutschrift
PercyMaclane
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

mir wurde im Dezember ein Handyvertrag berechnet der nicht zustanden gekommen ist.

Dieser wurde fristgerechte gekündigt. 

Nachdem ich dort angerufen habe teilten man mir mit das dies ein versehen war und das ich in der Januar Abrechnung eine Gutschrift erhalte.

Wie ich es mir schon gedacht habe ist nichts passiert.

Nachdem ich wieder angerufen habe sagte man mir das dies wieder ein Versehen war und ich die ca. 39,00 € Gutgeschrieben bekommen.

Jetzt auf der Rechnung ist zwar der Vertrag raus , habe aber wieder keine Gutschrift bekommen.

Ich bin ratlos und weiß mir nicht mehr zu helfen.

VG

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
reneromann
SuperUser
SuperUser

Bei einem Widerruf des Vertrages sind bereits gezogene Nutzungen und Einmalgebühren trotzdem zu bezahlen!

Ein Widerruf eines Dienstleistungsvertrages heißt NICHT, dass man nichts bezahlen muss und/oder alle Gebühren erstattet bekommt.

 

Dies betrifft insbesondere einmalige Gebühren wie z.B. die Aktivierungsgebühr für die Anlage des Vertrages, Zuteilung einer Rufnummer und Aktivierung der SIM.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 Antworten 6
natas666
Giga-Genie
Giga-Genie

bei diesen vertrags-rechtlichen angelegenheiten ist es unbedingt erforderlich genau zu sein.

also auch die beschreibung des sachverhaltes.

 

wenn du schreibst, der vertrag sei nicht zustande gekommen - dann wäre auch keine kündigung erforderlich gewesen.

UND auch der begriff kündigung ist hier falsch - wenn schon wäre es ein widerruf gewesen.

 

diese unterschediungen sind wichtig, wenn es darum geht ob was gutgeschrieben oder sogar erstattet werden muss

metal never dies

Hallo,

sorry da habe ich mich vertan . Natürlich widerrufen habe ich den Vertrag.

aber weiterhin - wenn er nicht zustande gekommen wäre - wäre kein Widerruf erforderlich gewesen...

 

Wortklauberei

viel Glück bei der Klärung deiner Gutschrift

metal never dies
reneromann
SuperUser
SuperUser

Bei einem Widerruf des Vertrages sind bereits gezogene Nutzungen und Einmalgebühren trotzdem zu bezahlen!

Ein Widerruf eines Dienstleistungsvertrages heißt NICHT, dass man nichts bezahlen muss und/oder alle Gebühren erstattet bekommt.

 

Dies betrifft insbesondere einmalige Gebühren wie z.B. die Aktivierungsgebühr für die Anlage des Vertrages, Zuteilung einer Rufnummer und Aktivierung der SIM.

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Es gibt mehrere Fälle wie meiner, wenn ich mir die Community anschaue.

Da wird auch geschrieben das man die Anschlussgebühr zurück erstattet bekommt.

Vodofone hat mir 81,00 abgebucht wovon ich lediglich 41.01€ Gutgeschrieben bekommen habe, aber die Anschlussgebühr nicht!

Wenn ich bei Vodafone anrufe wird mir versprochen das ich die Gebühr zurück erhalte und ich nochmal eine Gutschrift 

 

Ich verstehe das alles nicht!

 

 

Hallo @PercyMaclane,

 

gern schauen wir uns Deinen Fall nochmal genauer an.

 

Meld Dich dafür bitte über WhatsApp 0172 1217212 bei uns.

 

LG Chr1ssy

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