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Lösung
13.08.2023 14:56 - bearbeitet 13.08.2023 14:56
Moin,
da ich aus den bestehenden Posts nicht schlau geworden bin, erhoffe ich mir Hilfe zu folgendem Problem. Mein Vertrag bei Vodafone ist am 04.07.2023 ausgelaufen. In der Kündigungsbestätigung hat Vodafone folgendes geschrieben.
"Schicken Sie uns bitte Ihr Mietgerät (AVM FRITZ!Box 7530 (Mietgerät)) komplett mit Zubehör und diesem Retourenschein innerhalb von 14 Tagen zurück. Gut zu wissen: Die Frist beginnt erst mit dem Kündigungstermin, also wenn Ihr alter Anschluss abgeschaltet wurde. Bis dahin können Sie das Gerät natürlich weiter nutzen. Frankieren Sie bitte das Rücksende-Paket ausreichend. Bekommen wir von Ihnen keine rechtzeitige und vollständige Rücklieferung, müssen Sie das Gerät bezahlen. Das Gerät gehört dann Ihnen. Die Preise für DSL- und LTE-Geräte finden Sie im InfoDok 120."
Lese ich die ganzen Posts hier steht aber überall, dass das Gerät eben nicht mir gehören würde, ich Vodafone nur einen Schadensersatz gezahlt hätte und ich der Teufel und Schlimmeres sei, wenn ich die FRITZ!Box weiterverkaufe.
Was stimmt denn jetzt? 🙂 Und wenn das Ding wirklich noch immer Vodafone gehört, warum steht dann so ein Satz in der Kündigungsbestätigung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 13.08.2023 14:59
Bei DSL-Geräten aus der 7xxx-Serie (wie der 7530) kaufst du das Gerät - danach kannst du damit machen, was du willst.
Bei Kabel-Geräten hingegen (also der 6xxx-Serie) gibt es eine Schadenersatzforderung und die Geräte sind danach unbrauchbar.
am 13.08.2023 14:59
Bei DSL-Geräten aus der 7xxx-Serie (wie der 7530) kaufst du das Gerät - danach kannst du damit machen, was du willst.
Bei Kabel-Geräten hingegen (also der 6xxx-Serie) gibt es eine Schadenersatzforderung und die Geräte sind danach unbrauchbar.
am 13.08.2023 15:08
Vielen Dank für die Antwort, ist die Box dann trotzdem gesperrt?
am 13.08.2023 15:17
Hi,
nein, die DSL Fritz!Boxen besitzen die gleiche Software, wie die regulären AVM Modelle und können nach einem Werksreset mit jedem unterstützen Provider genutzt werden.
Grüße
am 13.08.2023 15:20
Vielen Dank für die Antworten! 🙂