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am 23.05.2021 14:02
Hallo,
ich hoffe an dieser Stelle kann mir geholfen werden. Mir wurde zu Unrecht ein TV Connect-Vertrag untergeschoben, den ich nicht bestellt habe. Trotz meines Widerrufs des eigentlich nicht abgeschlossenen Vertrags, den ich per Einschreiben an Vodafone geschickt habe, werden mir seit 2 Monaten die Kosten dafür abgebucht. Die Kündigung ist laut Sendungsverfolgung bei Vodafone eingegangen. Hilfe an der Hotline funktioniert leider auch nicht. Ein ziemlich kundenunfreundliches Vorgehen, welches in jedem Fall nicht zur Zufriedenheit der Kunden beiträgt. Nach Gerichtsurteilen darf Vodafone Verbrauchern nicht mehr den Abschluss von Verträgen über bestimmte Produkte bestätigen, wenn diese gar nicht bestellt wurden. Dies betrifft unter anderem auch TV Connect. Verstößt Vodafone gegen die Auflagen, werden Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder fällig.
Ich würde mich freuen, wenn mir das zu Unrecht einehaltene Geld unproblematisch zurücküberwiesen wird.
Freundliche Grüße
23.05.2021 15:18 - bearbeitet 23.05.2021 15:18
TV connect ist Pflicht wenn du TV, radio oder sky über Kabel schaust. Da können sie dich natürlich dann zu verpflichten.
Pflicht ist es auch in einigen Gebieten wenn es einen anderen regionalen Anbieter gibt...
23.05.2021 15:31 - bearbeitet 23.05.2021 15:34
Rüste erst einmal ab. Vielleicht hast du dich vertraglich verpflichtet, dass die Buchung von Vodafone TV-Connect erforderlich wurde. Die Buchung eines Cable Sky Abos, TV-Optionen, Cable Radio & Fernsehen, Fritz!Box Cable mit aktiver DVB-C Nutzung oder auch Internet&Phone in einigen privaten Netzen von Wohnungsbaugesellschaften gehören dazu.
Welche Produkte nutzt du den aktuell ?
am 23.05.2021 17:03
Und es kann sogar Verpflichtungen im Mietvertrag geben, das du -bei Entfall der Abrechnung über die Nebenkosten- trotzdem verpflichtet bist, den TV-Anschluss selbst kostenpflichtig abzuschließen.
am 23.05.2021 19:01
@reneromann schrieb:Und es kann sogar Verpflichtungen im Mietvertrag geben, das du -bei Entfall der Abrechnung über die Nebenkosten- trotzdem verpflichtet bist, den TV-Anschluss selbst kostenpflichtig abzuschließen.
Wenn es tatsächlich solch einen Mietvertrag gäbe, wäre das ein Fressen für den Mieterschutz.
Der Mieter muss den TV-Anschluß dann abschließen, wenn er Kabel-TV nutzt und diese Kosten nicht in den Nebenkosten abgegolten sind. Bei manchen NE4-Verträgen muss er das auch abschließen, wenn er nur Kabel-Internet nutzt. Nutzt er z.B. DSL ist dies auch nicht notwendig.
am 24.05.2021 11:00
Ich nutze seit Jahren Internet und Telefon, habe den Vertrag damals bei Unitymedia abgeschlossen und bin quasi mit der Übernahme von Unitymedia bei Vodafone gelandet. Soweit war auch immer alles gut. Was mich ärgert ist die Tatsache, dass ich angerufen wurde und mir ein Angebot für eine schnellere Leitung gemacht wurde. Dieses habe ich abgelehnt. Und trotzdem bekomme ich Tage später eine Autragsbestätigung über TV Connect. Dazu kommt, dass mein Widerruf nicht beachtet wurde.
am 24.05.2021 11:46
Hallo @Beate411, es ist absolut nicht unmöglich, dass man dir etwas untergeschoben hat. Gerade dein Hinweis auf den Anruf mit dem Angebot deutet in diese Richtung. Zur Sicherheit trotzdem die Frage, ob du TV siehst und wenn ja, wie dafür bezahlt wird?
Wie hast du denn widerrufen und wohin hast du den Widerruf geschickt? Welchen Nachweis für die Absendung hast du?
Ganz abgesehen davon natürlich, dass ein Widerruf nicht nötig gewesen wäre, aber das weißt du ja schon. Tatsache ist jedenfalls, dass VF dir den Vertragsabschluss nachweisen muss. Daran ändert auch eine zugeschickte Auftragsbestätigung nichts, denn was nicht beauftragt wurde, kann nicht bestätigt werden.
Es ist einfach unglaublich, dass VF es nicht schafft, diese Praxis abzustellen. Fast könnte man meinen, bei VF sei man nicht sonderlich interessiert daran. Man wird mit "kluger" Vertriebspolitik auch dafür sorgen, dass VF nicht zu belangen sein wird, was die angedrohten Zwangsgelder angeht.
Warte mal auf einen Moderator, der kann evtl. helfen.
am 24.05.2021 20:28
Also wenn wie im Eingangspost angegeben eine KÜNDIGUNG gesendet wurde, greift diese ohnehin erst zum Laufzeitende eines Vertrags. Nur wenn ein WIDERRUF geschickt wurde, wird der Vertrag storniert. Allerdings ist die TE auch auf keine der gestellten Fragen (wann/wohin gesendet) eingegangen. Somit kann hier nur noch ein:e Mod von VFW weiterhelfen, wenn die TE dann darauf antwortet.
am 24.05.2021 20:43
@Torsten schrieb:Also wenn wie im Eingangspost angegeben eine KÜNDIGUNG gesendet wurde ...
Na ja, das ist halt die Frage. Am Anfang heißt es noch: "Trotz meines Widerrufs .."
Nachdem die TE auch im Threadtitel den Begriff "Widerruf" verwendete, gehe ich mal davon aus, dass es schon ein Widerruf war. Aber mit "per Einschreiben an Vodafone..." kann man wenig anfangen.
Nur ist es halt so, wenn die TE nichts bestellt hat, ist nichts da, was widerrufen oder gekündigt werden kann. Und dass dies bei VF immer noch geschieht, zeigen ja auch die Beiträge hier in der community.
am 31.05.2021 13:48
Hallo Beate411,
entschuldige bitte vielmals die Wartezeit.
Dein Anliegen schauen wir uns gern mal gemeinsam an. Schick mir bitte dazu eine PN mit den folgenden Daten: Kundennummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, Bundesland und aktuelle Handynummer. Meld Dich bitte anschließend wieder hier sobald die Nachricht raus ist. Dann verschaffe ich mir einen Überblick für Dich.
Liebe Grüße
R4mona