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Lösung
am 11.10.2021 12:10
Seit gut 2 Jahren bewohnte ich beruflich bedingt ein Zimmer Nahe meiner Arbeitstelle. Den benötigten Kabelanschluss / Internetzugang bestellte ich seinerzeit noch bei Unitymedia, da bereits im Haus verlegt. Nach Arbeitsplatzverlust und dementsprechender Wohnungskündigung ist mein alleiniger Wohnsitz jetzt wieder in der Nähe von Baden-Baden. Hier steht kein Kabel zur Verfügung, "Umziehen" des Anschlusses also nicht möglich. Demzufolge habe ich den Vertrag gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 mit Auslaufen des Mietvertrages zum 30.09.2021 gekündigt. Beigefügt waren Meldebescheinigung neue Wohnung sowie Auszugsmeldung am Vertragsstandort. Als Antwort bekam ich die Mitteilung, dass "laut TKG bei einer Nebenwohnung kein Sonderkündigungsrecht besteht". Kündigung als erst am Ende der Vertragslaufzeit und nicht nach 3 Monaten. Was für eine - mit Verlaub gesagt - hanebüchende Begründung ist das denn? Der Gesetzestext nimmt auf die Art der Wohnung in keiner Weise Bezug.
Mich interessiert, ob es ähnlich gelagerte Fälle von Ablehnung gibt. Ich sehr hier hauptsächlich eine Taktik, grundsätzlich erst mal abzulehnen. Ich denke nicht, dass Vodafone sich da hinsichtlich Kundenfreundlichkeit einen Gefallen tut. Ich habe jetzt den Ärger weiterer Maßnahmen und werde sicher nichts weiter empfehlen, oder selbst wieder in Anspruch nehmen. Obwohl ich mit Service und Leistung durchaus zufrieden war.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen zur Sonderkündigung? Vielen Dank für eine entsprechende Info.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.10.2021 10:44
Hey Kai-C-G,
das freut uns wirklich sehr. 🙂
Dann ist der Beitrag somit nun geschlossen.
Hab einen schönen Sonntag.
Liebe Grüße
Chr1ssy