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Lösung
am 25.11.2022 12:09
Hallo,
Auf Grund des Verkaufs meiner Eigentumswohnung möchte ich meinen Vodafone Kabelvertrag vorzeitig kündigen.
An meinem neuen Wohnort ist bereits eine Internetverbindung vorhanden und des weiteren wird hier keine Verbindung über Kabel angeboten.
Bitte um Unterstützung.
Viele Grüße
Andreas
am 25.11.2022 18:57
Mache einfach eine Umzugsmeldung. Dadurch, dass kein Kabel-Internet verfügbar ist, ist der Rest sowieso egal.
Relativ parallel läuft derzeit noch ein zweiter Thread, in dem es darum geht, ob man gleich eine Sonderkündigung machen kann.
am 25.11.2022 21:29
@HausHelene schrieb:Relativ parallel läuft derzeit noch ein zweiter Thread, in dem es darum geht, ob man gleich eine Sonderkündigung machen kann.
Es steht ja "NUR" so im Gesetz: § 60 TKG - Umzug - dejure.org
"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen."
Ich habe weiterhin keine Ahnung, warum darüber diskutiert werden soll. Es sei denn, es liegt ein Fall nach https://dejure.org/gesetze/BGB/305b.html vor und die Klausel verstößt nicht gegen die §§ 307 - 309 BGB. Worum es mir geht, ist nicht bloße Theorie, sondern mir geht in erster Linie um die zeitlichen Abläufe und wann die 1-monatige Kündungsfrist beginnt. Wäre dies der Eingang der Umzugsmeldung UND VF würde sehr zeitnah die Verfügbarkeit für den Kunden feststellen, würde absolut nichts dagegen sprechen. Ich habe (erwartungsgemäß) noch nichts derartiges als verbindliche Errklärung gelesen.
Aber das ist alles OT, jeder soll machen was er will
am 25.11.2022 22:33
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle Threads zum Thema "Umzug" aus 2022 angeschaut.
Eine durchgängige Handhabung habe ich nicht gefunden. Egal, wie es die Kunden angegangen sind.
am 26.11.2022 09:00
@HausHelene Wow! eine Menge Arbeit. Aber das Ergebnis bestätigt meine Meinung - der Kunde wird einfach gelassen, VF schreibt kein Wort von der Rechtslage (?) und stellt die Umzugsmeldung in den Vordergrund, weil das für sie am bequemsten ist. Und darum bleibe ich bei meiner Meinung, der Kunde sollte seine Rechte kennen und auch wahrnehmen. Wobei ich einräume, dass das für mich sicher kein großes Problem wäre, viele andere Menschen bestimmt damit überfordert wären.
am 26.11.2022 09:19
Hinzu kommt, dass natürlich nur die Fälle auftauchen, die nicht problemlos abgewickelt wurden.
am 26.11.2022 10:32
Wenn du schon am Umzug bist, kannst du natürlich auch den Wechsel/Kündigung sofort durchführen.
Der Verkauf der alten Wohnung hat damit gar nichts zu tun. Bei mir dauerte der Hausverkauf damals etwa 3 Monate von Notar bis zur Schlüsselübergabe.