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Letzte Fristsetzung zur Störungsbehebung – Kundennummer: XXX
David2007
Daten-Fan
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf meinen Internetanschluss (Auftragsnummer: XXX). Seit der Aktivierung am 23.03.2026 ist der Anschluss nicht nutzbar, da der erste Router defekt war.
Vor einer Woche wurde mir telefonisch ein Ersatzgerät versprochen. Bis heute habe ich jedoch weder eine Versandbestätigung noch den Router erhalten.
Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist bis zum 28.04.2026, um mir ein funktionierendes Gerät zu liefern und den Anschluss bereitzustellen.
Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, werde ich den Vertrag gemäß § 314 BGB fristlos kündigen. Des Weiteren fordere ich eine Erstattung der bisher gezahlten Gebühren sowie eine Entschädigung gemäß § 58 TKG für den gesamten Zeitraum des Ausfalls.
Mit freundlichen Grüßen,
David Kuanh
 
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5 Antworten 5
andreasabaad
SuperUser
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Hier im reinen Kunden helfen Kunden Forum kannst du keine Fristen setzen! Wende dich damit bitte an den Service!

reneromann
SuperUser
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Davon abgesehen könntest du auch einfach ein eigenes (passendes) Endgerät erwerben und dieses statt dem Leihgerät benutzen...

Wenn es also wirklich um den Internetzugang ginge... *hust*

@reneromann 

Warum sollte der Kunde sich ein eigens Endgerät zulegen, Vodafone ist bei einem Defekt dazu verpflichtet das Leihgerät zeitnah kostenfrei zu tauschen, außerdem enstehen dem Kunden erhebliche zusätzliche Kosten und Aufwand, die Vodafone garantiert nicht übernimmt.... *hust*

 

Gruß Hermes1 


@Hermes1  schrieb:

@reneromann 

Warum sollte der Kunde sich ein eigens Endgerät zulegen, Vodafone ist bei einem Defekt dazu verpflichtet das Leihgerät zeitnah kostenfrei zu tauschen, außerdem enstehen dem Kunden erhebliche zusätzliche Kosten und Aufwand, die Vodafone garantiert nicht übernimmt.... *hust*


Die Frage ist ja, ob dieser Fakt überhaupt klar kommuniziert wurde -und- ob das Leihgerät wirklich defekt ist -oder- ob hier ein Anschluss- oder Einrichtungsproblem vorliegt...

 

Zumal: Wenn da am 23.03. aktiviert werden sollte und bis zum 12.04. (laut Aussage des TE) mit der Störungsmeldung gewartet wurde - was ist dann in den 3 Wochen passiert?

 

Wenn es halt wirklich um den Internetzugang ginge, dann wäre ein Test mit einem eigenen Gerät (oder auch mit einem Gerät des Nachbarn o.ä.) die einfachere und schnellere Methode zur Eingrenzung des Fehlers, statt erst nach 3 Wochen bei VF um Austausch zu bitten...

@reneromann 

Du drehst dich wie eine Fahne im Wind, deine Aussagen in deinem zweiten Beitrag decken sich mit der Aussage vom ersten Beitrag überhaupt nicht, es wird immer zuerst der Kunde von dir beschuldigt, Vodafone hat bei dir erst einmal immer Recht, nimm einmal deine rosarote Vodafone Brille ab.

 

Gruß Hermes1