Kabelvertrag abgeschlossen
Thomasodersowas
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag, 

 

Ich bin in eine neue Wohnung gezogen und konnte meinen Vertrag nicht mitnehmen. Aufgrunddessen habe ich meinen Vertrag gekündigt. 

 

Ich habe einen neuen Vertrag im stationären Handel bei Vodafone abgeschlossen. Im System wurde hinterlegt, dass ein Kabelanschluss vorhanden sei. Ich hab dann den Vertrag unterschrieben. Als ich Zuhause ankam, überprüfte ich alles. Ich fand allerdings keinen Kabelanschluss, lediglich dsl. Dann habe ich die Hotline angerufen. Mir wurde gesagt, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht hätte. Daraufhin habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben und ich sitze nun auf zwei Verträgen fest. Was kann ich jetzt machen? Ich möchte keinen kabelvertrag kündigen von Vodafone 

1 Antwort 1
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @Thomasodersowas , eine dumme Situation. Zunächst die Frage, warum du deinen Vertrag nicht mitnehmen konntest bzw. ob du auch eine Kündigungsbestätigung hast. Irgendwie ist das seltsam. Wie schaut es denn mit den Telefennummern aus?

Dann der Hinweis, dass es kein Widerrufsrecht gibt, wenn ein Handel im shop abgeschlossen wurde. Allerdings ist das kein Problem, denn wenn Kabel nicht möglich ist, wird der Vertrag storniert.

Problem ist jetzt der (zweite)  "neue" Vertrag. Was ist das für ein Vertrag und wo wurde der abgeschlossen? Im shop - dann kein Widerruf möglich. Über die hotline - Widerruf möglich.

Als erstes solltest du mal ganz schnell prüfen, ob an deiner Anschrift wirklich kein Kabel möglich ist. Es gibt doch sicher eine Antennenbuchse. Wenn da nur TV- und Radiobuchsen sind, sagt das noch nichts. Da gibt es Adapter, bzw. eine neue Dose. Hier Internet-Verfügbarkeit für DSL, Kabel & TV prüfen | Vodafone kannst du mal prüfen, oder du fragst bei den Nachbarn. Ist kein Kabel verfügbar, alles klar. Kündigen musst du nichts, VF storniert. Ist Kabel verfügbar, könnte es Probleme geben wegen dem zweiten Vertrag.

Ach ja, in welchem Bundesland wohnst du? Das ist wichtig um zu wissen, ob es VF- oder ehemaliges UM-Gebiet ist.