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am 12.02.2026 20:51
Mitte November 2025 wurde der Sammelwartungsvertrag für die Kabelanlage in meinem Haus gekündigt. Seitdem kann ich das Kabel Internet nicht mehr nutzen. Da in der Information an die Mieter nur von Kabelfernsehen und nicht von Internet die Rede war, habe ich mich nicht betroffen gefühlt und eine Störung seitens Vodafone vermutet. Nachdem der Technik-Servicepartner mich nach zwei Monaten bezahlter Gebühren ohne Internetverbindung und unzähligen verbrachten Stunden mit der Vodafone - Störungsbehebung und Hotline darüber aufgeklärt hat, dass der Abschluss eines Einzelvertrages notwendig ist, was für mich nicht in Frage kommt, habe ich Vodafone um die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung meines Vertrages gebeten. Meine Hoffnung auf Kulanz und kundenfreundliches Verhalten wurde enttäuscht - zurück kam das standardisierte Schreiben mit Bedauern um die Kündigung und die Mitteilung, dass mein Vertrag nun im März 2027 beendet. Am Ende wurden mir noch freundlich weitere Produkte angeboten.
Hat man wirklich keine Möglichkeit, vorher aus dem Vertrag zu kommen?
Für Hilfe wäre ich dankbar!
am 12.02.2026 21:18
Ganz einfach: Du hast kein Sonderkündigungsrecht, da in den AGB festgelegt ist, dass du den ggfs. kostenpflichtigen Kabelanschluss auf eigene Kosten selbst bereithalten musst.
Wenn du also das Geld für den Grundanschluss nicht bezahlen willst, dann ist das deine Entscheidung - aber da Vodafone prinzipiell liefern könnte, aber du den Grund für die Nichtnutzung selbst lieferst, gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
am 12.02.2026 21:33
ich bin erstaunt, dass das immer noch ein Thema ist.
Oder ist das wieder was anderes, als die TV-Verträge?
am 12.02.2026 22:17
Das sind die NE3/NE4-Durchleitungsverträge...
Entweder man bezahlt oder man wird abgeklemmt...
am 13.02.2026 07:05
In deinem Fall betreibt wahrscheinlich ein lokales Unternehmen die Versorgung mit Kabel -Signal (TV direkt) und (Internet als Bereitstellung in deinem Fall durch VF).
Das ist zum Beispiel in Braunschweig sehr üblich, aber auch anderen Regionen. Ja es ist eine Rarität, aber es gibt diese.
Solltest Du über den Gemeinschaftsvertrag abgedeckt gewesen sein, war das bis zu deren Kündigung erstmal irrelevant.
Jetzt benötigst Du für die Bereitstellung einen entsprechenden Vertrag mit dem Eigentümer deines Kabelanschlusses in deiner Wohnung.
Kannst ja schauen was günstiger für dich ist.
Wenn Du VF zeitnah kündigen kannst, dann kannst du natürlich auch die Technologie wechseln. DSL Glasfaser Satellit.
Oder abhängig von der Laufzeit bei VF und der Laufzeit des neuen Kabelanschlussvertrags vielleicht doch darüber abwickeln.
am 13.02.2026 11:00
@seelo2010 Restlaufzeit laut TE noch über ein Jahr...