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Lösung
am 17.11.2021 17:43
Hallo zusammen, ich bin einigermassen sauer. Mein Vermieter hatte mir gekündigt wegen Eigenbedarf, so dass ich ziemlich flott umgezogen bin.
Nun gibt es im neuen Haus kein Kabelangebot (bislang hatte ich über ein ehem. Unitymedia-Kabelangebot alles bezogen), und die Kündigung wegen Umzug führte zu einer Kündigungsbestätigung ... mit einer Restlaufzeit von einem Jahr!!!
Das steht doch in eklatantem Widerspruch zu den AGBs. In der Hotline natürlich nur Musik ....
am 17.11.2021 17:55
Du musst einen Umzug melden.
Wenn du eine Kündigung schreibst mit zusätzlichem Text etc. wird der falsche Vorgang angestoßen.
am 17.11.2021 20:28
@tombeaune Oftmals ist es auch so, dass das Kündigungsdatum erst angepasst wird, wenn ein Nachweis über den tatsächlichen Umzug vorliegt. Also z.B. die Meldebestätigung am neuen Wohnort. Bis dahin, wird die Kündigung als Kündigung zum Laufzeitende bearbeitet.
am 18.11.2021 18:49
Hallo tombeaune,
ich möchte mir das gern mal anschauen.
Kannst Du mir bitte eine PN mit folgenden Angaben zusenden:
Name des Vertragsinhabers
Geburtsdatum
Straße + Hausnummer
PLZ + Ort
Bundesland
Kundennummer
Umzugstermin
Bitte gib uns hier kurz Bescheid, wenn Du uns eine PN geschrieben hast.
Viele Grüße,
Maria