Frage
Antwort
Lösung
am 03.04.2023 10:36
Hallo zusammen,
auch ich bin leider von der Preiserhöhung betroffen. Bisher hatte ich den 250er Internet-Kabelvertrag für 32,99€ und dazu Gigatv für 9,99€ (erst seit Juni 2022). Der Internetvertrag soll nun 5€ mehr kosten. Habe nun erstmal vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag gekündigt. Leider gilt das Recht aber nicht für den Gigatv-Vertrag, sodass dieser eigentlich bis Juni 2024 regulär weiterläuft und aufgrund des Wegfalls des GigaKombi Rabatts auch noch teurer wird (von 9,99 € auf 14,99€).
Hab schon mehrmals mit der Kundenrückgewinnung telefoniert, aber bisher nicht wirklich ein Angebot erhalten. Das einzige, was man mir so richtig anbieten konnte, war eine Redzierung der Leistung auf die 100er Leitung für 29,99€. Also weniger Leistung für weniger Geld, kein wirklich gutes Angebot.
Als Neukunde bekommt man da deutlich bessere Rabatte. Daher meine Frage: Wann gilt man denn wieder als Neukunde? In den Vertragsbedingungen steht
"Das Angebot gilt nur für Internet & Phone-Neukund:innen, in deren Haushalt in den letzten 3 Monaten weder ein Internet- noch ein Telefonanschluss von Vodafone vorhanden war."
Ist es somit egal, wenn nebenher noch ein Gigatv-Vertrag läuft? Da ja nur von Internet- und Telefonanschluss die Rede ist.
Ich finds schade, dass ich anscheinend bei der Kündigung bleiben muss und Neukunden viel bessere Rabatte erhalten, da ich seit 10 Jahren Kunde war, erst bei Unitymedia, jetzt Vodafone, und eigentlich immer zufrieden war.
Freue mich über Rückmeldungen.
VG
Kathrin
am 03.04.2023 10:49
Ja die drei Monate sind korrekt, aber du kannst es immer wieder bei der Kundenrückgewinnung versuchen, vielleicht hast du irgendwann dort Glück.
am 03.04.2023 11:01
Einfach umziehen, dahin wo es kein Kabel gibt.
Weil deine Frau dich rausgeworfen hat.
Dan wird auch der TV Vertrag beendet.
Und wie ein wunder, lasst dich deine Frau 4 wochen später wider einziehen.
am 03.04.2023 11:18
könnte funktionieren, wenn deine Frau nicht den selben Nachnamen hat.
am 03.04.2023 14:01
Ein gemeinsamer Haushalt ist anderst definiert.
Es geht weder um gemeinsame Namen noch um verschiedene Geschlechter.
am 17.06.2024 12:15
Hallo. Habe gleiche Frage. Wenn mein alter Vertrag am. 21.05.2024 abgelaufen ist, ab wann zähle ich als Neukunden? Ab. 22.08 oder lieber ab 1.09?