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Lösung
am 16.09.2021 10:43
Hallo,
Habe am 06.09.21 zwei Rechnungen erhalten. Eine über rund 37 Euro fūr das internet/Telefon und eine über rund 67 Euro für Kabelfernsehen. Was soweit korrekt ist und von mir am 15.09. durch Überweisung beglichen werden sollte und wurde.
Am 14.09. Gg 22 Uhr wurde der Internetanschluss von 200 Mbit auf etwa 1 Mbit gedrosselt und ca eine Stunde später die smartcards des Kabelfernsehens gesperrt.
Also 8 Tage nach Rechnungserhalt, ohne das es eine Zahlungserinnerung oder Mahnung gegeben hat!
Der Herr von der Kundenhotline sagte das vodafone alles richtig gemacht hat, man könne schon bei 2 Euro Rückstand, nach 5 Werktagen, sperren.
Ich empfinde dies als nicht gerechtfertigt, zumal ich eine langjährige Kundin bin.
Nun meine Fragen:
Wo in den Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen ist dieses gebaren nach zu lesen?
Wo kann ich mich darüber beschweren?
Lg michi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.09.2021 14:31
Du hast dich beschwert, dass gedrosselt wird, obwohl keine Mahnung/Zahlungserinnerung rausgeht. Ich habe dir lediglich mitgeteilt, dass es einer solchen Mahnung/Erinnerung nicht bedarf - die Zahlung ist nach dem Kalender geschuldet (monatliche Grundgebühr), ergo braucht es keiner Mahnung/Erinnerung, um im Zahlungsverzug zu kommen.
Die Konsequenzen eines Zahlungsverzugs sollten davon abgesehen jedem klar sein - Drosselung, Sperrung und später auch Kündigung mitsamt den zusätzlichen Kosten für Inkasso, Verzugszinsen, ggfs. auch Ausgleichszahlungen für die Restlaufzeit des Vertrages usw. usf.
Du kannst das ganze Problem einfach umgehen:
a) Unverzüglich nach Rechnungseingang bezahlen (d.h. Rechnung eingegangen, kontrolliert und am gleichen Tag oder am Folgetag die Überweisung anweisen)
-oder-
b) ein SEPA-Mandat erteilen, bei dem dann die fälligen Gebühren vom Konto abgebucht werden
Sich jedoch darüber zu beschweren, dass man bei selbstverschuldetem Zahlungsverzug - und du hast ja, wie du selbst schreibst, erst nach der Drosselung überwiesen - geht hingegen mal gar nicht. Wann hättest du denn überweisen wollen, wenn VF nicht gedrosselt hätte, wenn du 8 Tage nach Rechnungseingang (also eher 10 Tage nach Rechnungsstellung) noch nicht bezahlt hast...
am 16.09.2021 10:58
@Michi1972 Aus welchen Bundesland kommst du?
Bei Smartcards gibt es Gesetzlich kein Betrag der vorgegeben ist - heist, mann kann ab einen Rückstand von 10,00 € (Mahnbetrag) sperre - bei Internet & Telefon ist die Sperrgrenze stand heute 75 Euro (Rückstand)
Kann es sein, dass dein Rückstand höhe ist als 75,00 €? Also hier Rede ich von den tatsächlichen Mahnbetrag - der Aktuelle September ist damit nicht einberechnet.
am 16.09.2021 11:19
Zum Zeitpunkt der drosselung waren es, wie oben geschrieben, unter 38 Euro (für Kommunikation), die auch nicht angemahnt wurden, innerhalb der 8 Tage nach rechnungsstellung.
am 16.09.2021 11:23
Bundesland ist Berlin
am 16.09.2021 11:28
@Michi1972 Gesetzlich ist geregelt, dass dein Internet & Festznetz Tarif erst nach einen Angemahnten Rückstand von über 75,00 € gesperrt werden darf. Endweder es gibt doch einen Höheren Rückstand oder es liegt nen Fehler vor.
Warte einfach hierzu auf nen Mod, der schaut sich dein Kundenkonto an.
am 16.09.2021 11:36
Danke erstmal.
Es wurde von 200 Mbit auf ca 1 Mbit gedrosselt, ob das Telefon betroffen war, weiss ich gar nicht.
am 16.09.2021 12:05
@Michi1972 schrieb:
Also 8 Tage nach Rechnungserhalt, ohne das es eine Zahlungserinnerung oder Mahnung gegeben hat!
Ein weitverbreiteter Irrtum - es bedarf bei Zahlungen, die nach dem Kalender geschuldet sind, weder einer Mahnung noch Zahlungserinnerung. Diese sind bei Ablauf des Bezugszeitraums automatisch überfällig.
Davon abgesehen hast du die Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt anzuweisen - 8 Tage sind wohl kaum noch "unverzüglich". Und nein, dir steht es nicht zu, die Zahlung der Rechnungen auf ein von dir selbst gewähltes Datum nach hinten zu schieben. Mal ganz davon abgesehen, dass die Rechnungen ja noch davor ausgestellt wurden und es entsprechende Zeit dauert, bevor du sie erhältst.
Warum nicht stattdessen ein SEPA-Lastschriftmandat ausgestellt wird, ist mir schleierhaft - da gäbe es die Probleme nicht...
am 16.09.2021 12:27
Auf den aktuellen Einzelfall will ich nicht weiter eingehen. Rechtsberatung ist bekanntermaßen nicht gestattet,
Was aber die "Sperre" angeht, gibt es für "Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste" genaue Vorgaben, wann "zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer... ganz oder teilweise" verweigert werdet können. Dazu gehört auch, dass "die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht" wird und vieles mehr. Nachzulesen in
am 16.09.2021 12:52
Der Telefon- und Internetzugang wurde noch nicht gesperrt - er wurde lediglich gedrosselt.
Mit Teilsperrung im TKG ist keine Drosselung gemeint, sondern wirklich eine (Teil-)Sperre z.B. von abgehender Telefonie in's Ausland/zu Sondernummern und später dann eine Sperre aller abgehenden Verbindungen (eingehende Verbindungen noch möglich).
am 16.09.2021 13:06
@reneromann Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich auf den aktuellen Fall nicht eingehe. Vielleicht hätte ich es noch deutlicher machen sollen, aber nachdem oben schon von "Sperre" geschrieben wurde, erschien mir der Hinweis angebracht.