Haustürgeschäft
MOV888
Smart-Analyzer
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Am 9.11.2022 erschienen 2 Männer, die sich als Mitarbeiter von Vodafone ausgaben und verschafften sich Zutritt zu unserem Wohnhaus und Mietobjekt . (heute weiß ich, dass diese Herren auch bei meinem 80jährigen Vater, meinem Schwager und in weiteren Miethäuser bei uns im Ort in gleicher Form vorstellig wurden)

Man erklärte mir, dass ich meinen Mietern „schwarz“ Zugang zu Internet und TV verschaffe. Zum „besseren Verständnis“ setzte man die Anlage inaktiv und ließ eine Mieterin, die zu der Zeit zuhause war bestätigen, dass das Internet „jetzt tot sei“.

Man stellte mir die Unterzeichnung von 3 Verträgen für meine 3 Mietobjekte zur Bedingung, um die Anlage wieder aktiv zu setzen..!!

Ich bin seit über 20 Jahren Kunde bei Kabel Deutschland und jetzt Vodafone. Alle meine Mieter in den 3 Mietshäusern haben für´s Internet eigene Verträge mit Vodafone. Wir reden von 10 Mieter/innen. Und uns selbst. Warum soll da die Grundversorgung nach 20 Jahren nicht mit inbegriffen sein?

Bei meinem Vater und meinem Schwager wurde der Vertrag widerrufen. Mir wurde nun ein sogenannter Gesttungsvertrag angeboten. Ich solle Vodafone "Gestatten", die mieter selbst anzuschreiben und Verträge abzuschließen. Wir sprechen von zusätzlichen Grundversorgerverträgen. Zusätzlich zum eigentlichen TV oder Internetvertrag.

Was ist denn nun eigentlich richtig? Muss es einen Grundversorgevertrag geben? Oder nicht? Warum kündigt man bei dem einen und bei dem anderen nicht?

Wer kann mir helfen und Licht ins Dunkel bringen?

 

 

 

 

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Fürs Internet genügt es, wenn du einen Gestattungsvertrag unterschrieben hast. Dieser ist meines Wissens kostenlos. Früher waren diese Verträge zumindest teilweise befristetet und mussten dann erneuert werden. Bei mir in BaWü wird der Vertrag jährlich automatisch verlängert, wenn er nicht gekündigt wird.

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9 Antworten 9
reneromann
SuperUser
SuperUser

Es gibt keine kostenlose TV-Grundversorgung -- entweder es besteht ein Mehrnutzervertrag für das komplette Objekt, also du hast einen Vertrag über X Wohneinheiten (zu X * Grundpreis, ggfs. abzüglich eines Staffel-Rabatts) -oder- jeder Nutzer muss selbst einen TV-Grundvertrag abschließen. Diese Grundverträge (für Einzelnutzer derzeit als "TV Connect" bezeichnet) sind die zwingende Voraussetzung für alle darauf aufbauenden TV-Produkte (von Basic TV, also nur die Privaten in HD bis hin zu GigaTV)!

Wenn derzeit kein solcher TV-Grundvertrag für jede Partei existiert, ist die Nutzung von TV nicht zulässig und stellt sogar eine Straftat dar (Erschleichen von Leistungen - § 265a StGB).

OK. Das ist mir neu! 

Wenn alle Mieter per SAT-Schüssel Fernsehen schauen, benötigt man also keinen TV-Grundvertrag? Was ist denn dann mit Internet? Gibt es da auch einen Grundvertrag oder reicht da der vertreag, den jede/r Mieter/in selbst abschließt?

  


@MOV888  schrieb:

OK. Das ist mir neu!  


Sorry, aber das ist schon seit über 30 Jahren so! Wer Kabel-TV schauen will, muss auch den Kabel-Grundvertrag bezahlen.
Das waren in den 1990ern mal irgendwelche 25 DM / ~12 Euro...

 


@MOV888  schrieb:

Wenn alle Mieter per SAT-Schüssel Fernsehen schauen, benötigt man also keinen TV-Grundvertrag?  


Korrekt. Wobei du dann ja Kosten für die Sat-Anlage hast, die du sicherlich auch umlegen willst...

 


@MOV888  schrieb:

Was ist denn dann mit Internet? Gibt es da auch einen Grundvertrag oder reicht da der vertreag, den jede/r Mieter/in selbst abschließt?  


Je nach Vertragssituation vor Ort. Es gibt einige NE3-/NE4-Betreiber, die verlangen, dass trotzdem ein Grundvertrag pro Wohneinheit abgeschlossen wird, um deren Netz zu finanzieren - es gibt aber auch -sofern VF selbst das Gebäude versorgt und KEIN Dritter dazwischenhängt- die Situation, dass kein zusätzlicher Grundvertrag notwendig ist, sondern der Internetvertrag selbst ausreichend ist. Kabel-TV darf dann natürlich nicht geschaut werden - dies umfasst auch GigaTV!

Danke!

 

Somit wäre es für Vermieter und die Gesamtheit der Mieter/innen am Besten, wenn jede/r das abschließt, was er möchte. Auch den Grundvertrag! Dafür dürfte doch dann der Auftrag zur Versorgungsvereinbarung (Gestattungsvertrag) nicht nötig sein?

  

Fürs Internet genügt es, wenn du einen Gestattungsvertrag unterschrieben hast. Dieser ist meines Wissens kostenlos. Früher waren diese Verträge zumindest teilweise befristetet und mussten dann erneuert werden. Bei mir in BaWü wird der Vertrag jährlich automatisch verlängert, wenn er nicht gekündigt wird.

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

p.s Der Gestattungsvertrag muss pro Haus gemacht werden.

Danke HausHelene. Man möchte für den kostenlosen Gestattungsvertrag 10 Jahre Mindestlaufzeit (!). Und den Mietern dann Einzelnutzungsverträge über 9,99€ pro Monat anbieten. 😞

    

Ja, klar. Habe pro Objekt einen Vertrag vorliegen.

Sei doch froh, wenn das Angebot für die Einzelnutzungsverträge bei 9,99 € pro Monat liegt -- die liegen normalerweise bei mindestens 19,99 € monatlich.