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Antwort
Lösung
am 17.02.2021 00:45
Hallo zusammen,
in unserer Wohnung besteht ein Altvertrag bei 1+1 welcher noch bis zum 31.12.21 läuft und auf einen meiner Mitbewohner ausgeschrieben ist, da er Ende des Jahres auszieht soll der neue Vertrag über mich laufen.
Nun zu der Frage: Wenn wir jetzt einen UM Vertrag buchen bekommen wir die Freimonate nur wenn der alte und neue Vertrag auf dieselbe Person ausgestellt sind, oder gilt das quasi nur auf die Wohnung bezogen?
Und falls es die gleiche Person sein muss, reicht es dann wenn ich den alten Vertrag gleichzeitig mit der Buchung des neuen Vertrags übernehme oder muss das vorher schon geregelt sein, da UM ja die Kündigung in Auftrag gibt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
MfG Jannis
am 22.02.2021 18:33
Hey Jannis791
Die Inhaberdaten müssen unbedingt überein stimmen. Ist dies nicht der Fall, kann es zu Komplikationen und Verzögerungen im Wechselvorgang kommen.
Daher bitte auch die Vertragsübernahme vorher machen 🙂
Beste Grüße
Ida