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Lösung
am 30.06.2021 12:55
Am 24.06.21 kam ein Mitarbeiter von Vodafone Leipzig,
und hatte tatsächlich "gute Nachrichten" für alle unsere Mitbewohnwer in diesem Haus.
Er bot uns, auch mir, einen Treuebonus für Langzeitkunden an.
Eine kostenlose 400er Internetleitung.
Hört sich gut an,dachte ich, habe aber nicht zugesagt, weil ich eh wenig Server und mit der jetzigen Leitung zufrieden bin.
Zuvor hatte aber bei uns, vorm Haus aber die Telekom den Netzausbau fürs Turbo-Internet gebaut.
Das war doch irgendwie seltsam für mich,denn es waren schon mal welche von der Telecom bei uns:
Ich sollte doch in das Telecom Turbo-Internet wechseln,welches ich ablehnte.
Am Tag danach, rief ich in der K.K.-Straße in Leipzig an und fragte nach dem rechten.
Erst jetzt stellte sich heraus,dass der Mitarbeiter von Vodafone Leipzig, mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat,dass für die kostenlose 400er Internetleitung eine Bindung bei Vodafone von 2 Jahren zwingend ist.
Desweiteren wurde mir tel. erklährt,sollte es sich nur um eine 250er handeln und um keine 400er.
Mein Eindruck :
Die losgeschickten Mitarbeiter von Vodafone, sollen ihre Kunden mit der versprochene kostenlosen 400er Internetleitung (was eh eine Lüge war)
dazu bewegen,bei Vodafone zu bleiben und nicht zur Telecom wechseln.
Hätte ich zugesagt, hätte ich nur eine 250er Leitung und noch mal 2 Jahre (Zwangsknast) bei Vodafone am Hals.
Fazit:
Geht nicht auf solche kuriosen mit Lügen behafteten Haustürgeschäfte (die sind eh verboten) ein,
es gibt nirgentwo etwas, von jemanden was geschenkt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 30.06.2021 18:47
@Mettus1 schrieb:
Beachte! Ein Gesetzentwurf der veröffentlicht wurde ist kein Gesetz.
Der Gesetzentwurf (Dez.2020) ist mitlerweile rechtskräftig.
Wir haben jetzt Juli.
War auch in den MDR TV Nachrichten
Mach dich schlau.
Das Gesetz tritt aber erst zum 01.01.2022 in Kraft, daher ist es für deinen Fall noch nicht anwendbar. Außerdem gibt es noch zahlreiche Übergangsfristen...
am 30.06.2021 13:44
@Mettus1 Ein Vertragsupgrade ist immer mit einer neuen MVLZ von 24 Monaten verbunden.
Ob es wirklich kostenlos gewesen wäre, darf man aber bezweifeln. Allerdings, wenn in der Auftragsbestätigung die 400Mb stehen, hast du auch Anspruch auf diese Bandbreite.
Aber wie du auf die Idee kommst, Haustürgeschäfte seien verboten, verstehe ich nicht. Im Unterschied zum Vertragsabschluß im Geschäft hast du bei diesen ein 14tägiges Widerrufsrecht.
am 30.06.2021 17:30
"Aber wie du auf die Idee kommst, Haustürgeschäfte seien verboten........"
Stimmt du hast recht. Schau mal :
Haustürgeschäfte sind zwar nicht ausdrücklich verboten, können für Verbraucher jedoch viel Ärger mit sich bringen.
Hauptproblem ist oft, dass die Kunden überrumpelt werden und es so häufig zu einem Vertragsabschluss kommt, den sie später bereuen.
Stattdessen wird nun im neuen § 312b BGB von „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ gesprochen.
" Ein Vertragsupgrade ist immer mit einer neuen MVLZ von 24 Monaten verbunden"
Das sehe ich aber anders :
m 16.12. 2020 wurde ein Gesetzentwurf durch das Kabinett beschlossen werden. Hierbei geht es unter anderem um die Begrenzung der Mindestvertragslaufzeit auf ein statt zwei Jahre.
Die Kündigung vergessen - und schon hat man einen unliebsamen Vertrag ein weiteres Jahr an der Backe.
Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren.
Um drei Monate darf sich ein Vertrag einfach so automatisch verlängern.
Vier Monate bis ein Jahr Verlängerung sollen nur noch möglich sein, wenn der Verbraucher vorher auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde.
Das muss nicht per Brief geschehen, es reicht auch eine SMS mit dem Hinweis: "Achtung, wenn Sie jetzt nicht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag um ein Jahr".
Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist für Verbraucherverträge soll generell nur noch einen Monat betragen - statt bisher drei Monate.
Davon mal abgesehen. Ich fand es eine ungeheure Frechheit zu verschweigen,dass eine Bindung bei Vodafone von 2 Jahren zwingend ist und dass eine kleinere Leitung gibt.
Der Mann gehört einfach eingesperrt.
(siehe ganz oben)
...... können für Verbraucher jedoch viel Ärger mit sich bringen.
Dieses wäre die Wahrheitgewesen,so sollte er es sagen müssen :
"Wir schenken dir ein kostenloses Speed-Upgrade für ... Monate.
Du surft jetzt mit bis zu 250 Mbit/s . Einfach so und völlig kostenlos.
Danach endet es automatisch.
An deinen sonstigen Vertragsbedingungen ändert sich nichts."
Genau so und nicht gelogen und was weggelassen, das ärgert mich halt.
Dies ist ja nur eine WarnInfo an die jenigen, bei denen mal ein Trottel vorbeikommt und nur *** erzählt.
Hätte ich nicht einen Tag später telefoniert, wäre ich jetzt für 2 Jahre "festgenagelt" gegen meinen Willen.
am 30.06.2021 17:59
An der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Für neue Verträge ab 1.1.2022 gibt es aber eine Änderung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gibt es eine unbegrenzte Vertragslaufzeit mit 1monatiger Kündigungsfrist. Bei den Altvertraegen ändert sich nichts.
Beachte! Ein Gesetzentwurf der veröffentlicht wurde ist kein Gesetz.
am 30.06.2021 18:03
@CE38 Ich habe heute meine neue SIM-Karte erhalten (Neuvertrag), und in den Unterlagen steht das doch tatsächlich schon drin: Mindestvertragslaufzeit 24 Monate, danach ist der Vertrag monatlich kündbar.
am 30.06.2021 18:16
Hätte ich nicht einen Tag später telefoniert, wäre ich jetzt für 2 Jahre "festgenagelt" gegen meinen Willen.
Das stimmt so nicht. Wenn die Auftragsbestätigung von dem "versprochenem" abweicht, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Und nachdem du ja das "Angebot" nicht angenommen hast, wärst du doch nirgendwo "festgenagelt"
Dass diese Verkäufer ein Ärgernis sind und häufig mit vollkommen falschen Versprechungen und fragwürdigen Tricks arbeiten, stelle ich keinesfalls in Abrede.
am 30.06.2021 18:46
Beachte! Ein Gesetzentwurf der veröffentlicht wurde ist kein Gesetz.
Der Gesetzentwurf (Dez.2020) ist mitlerweile rechtskräftig.
Wir haben jetzt Juli.
War auch in den MDR TV Nachrichten
Mach dich schlau.
am 30.06.2021 18:47
@Mettus1 schrieb:
Beachte! Ein Gesetzentwurf der veröffentlicht wurde ist kein Gesetz.
Der Gesetzentwurf (Dez.2020) ist mitlerweile rechtskräftig.
Wir haben jetzt Juli.
War auch in den MDR TV Nachrichten
Mach dich schlau.
Das Gesetz tritt aber erst zum 01.01.2022 in Kraft, daher ist es für deinen Fall noch nicht anwendbar. Außerdem gibt es noch zahlreiche Übergangsfristen...
am 30.06.2021 18:52
Widerrufsrecht:
Ich hab noch was anderes zu tun, als mich auf das Widerrufsrecht zu berufen,welches lange dauert.
"Dass diese Verkäufer ein Ärgernis sind und häufig mit vollkommen falschen Versprechungen und fragwürdigen Tricks arbeiten, stelle ich keinesfalls in Abrede."
Ich wünsche dir ,das du mal in solche Situation kommst. dann redest du anders oder schau im Internet nach.
Hört sich ja an ,ich hätte das aus der Luft gegriffen.
So nicht mit mir bitte.
30.06.2021 18:57 - bearbeitet 30.06.2021 18:58
Das Gesetz für faire Verbrauchervertraege wurde erst am 25.6.2021 vom Bundesrat durchgewunken. Beachte die Änderungen und Übergangsregelungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf.
Prima das Vodafone bereits jetzt eine freiwillige Umsetzung der 1monatigen Kündigungsfrist zum Ende der MVLZ in den Vertragsbedingungen aufgenommen hat.