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Abschlussrechnung nach vorzeitiger Kündigung
Effi-94
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo Zusammen,

 

folgende Situation. Ich habe meinen DSL 100 mbits Vertrag zum 30.09.21 vorzeitig gekündigt. Die reguläre Laufzeit wäre bis zum 04-02-2022. Da ich aber mit meinem Freund nun zusammen ziehe und dort schon ein Vertrag vorhanden ist (kein Vodafone) habe ich vorzeitig gekündigt. Ich hab nun heute die Bestätigung bekommen, dass mein Vertrag zum 30.09 gekündigt ist. Alles gut soweit. Nun behält sich Vodafone ja aber vor hier Ausgleichskosten zu berechnen die auf meiner Abschlussrechnung ersichtlich sein würden.

 

Meine Fragen:

1) wann erfahre ich ob diese Kosten anfallen?

2) wann erhalte ich meine Abschlussrechnung?

3) Und würden im Ernstfall einfach so die kompletten Beiträge bis 02-22 abgebucht werden?

 

Ich wäre ja bei Vodafone geblieben nur kann ich bei meinem Freund diesen vetrag ja leider nicht nutzen und dafür dann noch knapp 200 € auf einen Schlag zu bezahlen, find ich schon sehr viel!

 

Liebe Grüße

Diana

 

 

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn der Vertrag technisch geschalten werden kann, gibt es kein Sonderkündigungsrecht nach TKG - wenn der Vertrag hingegen NICHT technisch geschalten werden kann, gelten die 3 Monate gemäß TKG.

 

Ob an der anderen Adresse bereits ein (Nicht-Vodafone-)Anschluss besteht, spielt für die Regelungen aus dem TKG hingegen keine Rolle.

@reneromann VF hat doch diesbezüglich kürzlich etwas an den Kündigungsfristen geändert. Das würde auch Kündigungsbestätigung zum 30.09. erklären. 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Effi-94 

Bist du eigentlich sicher, dass du in der richtigen Rubrik (Telefon und TV über Kabel) gepostet hast?

Bei 2 x Kabel gibt es einige Kulanzwege ( https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigun... )

2 x DSL funktioniert meist sowieso nicht. Bei Kulanz wg. Mischmasch habe ich keinen Plan.

 

Andre
Moderator:in
Moderator:in

Hey Effi-94,

also der cleverere Weg wäre es gewesen, einfach dem Umzug an die neue Adresse zu beauftragen.

Wenn das nicht klappt (z.B. weil nur ein DSL-Anschluss pro Wohnung möglich ist , wie es üblich ist) , wird der Vertrag dann vorzeitig beendet. Ohne Ausgleichszahlung.


Wenn Du uns einfach eine Kündigung schickst, "hiermit kündige ich vorzeitig, weil ich umziehe" erfüllen wir den Wunsch in der Regel.

Dann behalten wir uns aber eine Ausgleichszahlung vor und Kündigen den Vertrag dann zu dem Wunschtermin.Die Ausgleichszahlung wird dann mit der Abschlussrechnung belastet.

Da die Kündigung zum 30.09 hinterlegt ist , wahrscheinlich dann mit der Oktoberrechnung.
Das genaue Datum hängt von Deinem Rechnungslauf ab.

Wenn Du Deine Rechnung zum Beispiel immer für den Zeitraum vom 2 bis 1 eines Folgemonats hast, wird die Rechnung so ca. eine Woche später geschrieben

Es werden dann die kompletten Basispreise bis zum Kündigungstermin in Rechnung gestellt, abzüglich der Kosten für die Leitungsmiete die wir an die Telekom hätten zahlen müssen + ( & 3% Abschlag/Skonto auf den Gesamtbetrag). Je nach Restlaufzeit kann da schon einiges zusammenkommen.

VG,

Andre

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