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Lösung

Strafe statt Kulanz?
ThomasGr
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Kurzfassung:

 

Der neun Jahre (!) alte, defekte Festplattenrekorder (außer Funktion, zuletzt flog die Sicherung raus) meiner 81-jährigen Mutter (Pflegegrad 3, Vorerkrankungen, Hochrisikogruppe bezüglich Covid 19) wurde ausgetauscht. Da das alte Gerät nur noch Elektroschrott sein dürfte, bat ich per Mail um Befreiung von der Rücksendepflicht, da ich mich als pflegender Angehörige um meine Mutter kümmere und das Ansteckungsrisiko in der Postfiliale gern vermeiden würde.

 

Nun fand sich im Briefkasten meiner Mutter ein Schreiben des Inhalts:

„unser Gerät muss spätestens 14 Tage nach Vertragsende bei uns sein. (…) Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Woche und bleiben Sie gesund!“

 

Warum ist jetzt von Vertragsende und 14 Tagen die Rede? Es wurde kein Vertrag gekündigt, sondern wie gesagt nur der defekte Rekorder gegen ein neues Gerät ausgetauscht. Da hieß es im Begleitschreiben, die Rücksendefrist betrage 90 Tage, damit wäre noch einen Monat Zeit.

 

„Bleiben Sie gesund“ finde ich in dem mitgeteilten Kontext befremdlich; warum muss ein Ansteckungsrisiko eingegangen werden, um nur Entsorgungskosten auslösenden Elektroschrott zu versenden? Ist da nicht doch noch ein Entgegenkommen möglich? - Ich hatte in der Mail alternativ auch vorgeschlagen, das Gerät bis zum Ende der Corona-Krise noch bei meiner Mutter zu belassen und es dann zurückzusenden.

 

Ich hoffe doch, es wurde nicht „zur Strafe“ für meine Mail der Vertrag seitens Vodafone gekündigt?

 

Ich hoffe auf eine klarstellende Reaktion von offizieller Seite. Danke im Voraus.


Für alle Details noch die o.g. vollständige Mail:


Altgerät - Bitte um Befreiung von der Rücksendepflicht

Kundendaten:
...

Sehr geehrte Damen und Herren,


o. g. Kundin ist meine Mutter; sie ist 81, hat gravierende Vorerkrankungen und seit einem schweren Sturz den Pflegegrad 3, sie zählt somit zur Hochrisikogruppe in Bezug auf Covid 19. Da ich mich intensiv um sie kümmere, bin auch ich zur Zeit bemüht, Kontakte soweit irgend möglich zu vermeiden, um meine Mutter nicht unnötig zu gefährden.

Im September wurde der defekte Festplattenrekorder meiner Mutter (neun Jahre alt, kleine Festplatte, noch beschriftet mit „Kabel Deutschland“, bei der letzten Inbetriebnahme wurde der Sicherungs-Schutzschalter im Haus ausgelöst) gegen ein neueres Gerät ausgetauscht.

Angesichts der Umstände möchten wir Sie bitten, von der Notwendigkeit einer Rücksendung des alten Geräts abzusehen. Ich müsste mich damit zur Postfiliale begeben, was trotz Alltagsmasken aufgrund der gegenwärtig sehr hohen Zahlen an Corona-Neuinfektionen mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden wäre.

Wir würden es es deshalb vorziehen, das Gerät (nach der Corona-Krise) selbst zu entsorgen – was für Sie angesichts des Alters und Zustands des Geräts eine Kosteneinsparung bedeuten dürfte.

Sind Sie damit einverstanden?

Alternativ würden wir sie bitten, einer Verschiebung der Rücksendung an Sie bis zum Ende der Corona-Krise zuzustimmen.

Danke im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

32 Antworten 32

Wir bestellen alles im Netz. 

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hallo ThomasGr,

 

willkommen hier in der Community.

 

Es hat nichts mit Strafe zu tun, wenn wir unsere Geräte zurück fordern. In der Regel hat der Kunde 14 Tage Zeit, das zu tun. Aktuell sind es sogar 90 Tage.

 

Warum in dem Schreiben jetzt etwas von Vertragsende steht, müsste ich mal nachschauen. Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:

 

Name

Adresse

Geburtsdatum

Kundennummer

Link dieses Beitrages

 

Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.

 

Gruß

Stephan

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Danke für die Reaktion. Die private Nachricht habe ich verschickt.

 

„Strafe“ bezog sich auf die anscheinende Fristverkürzung von 90 auf 14 Tage und auf die Rede von „Vertragsende“ im letzten Schreiben von Vodafone als Antwort auf meine im Startbeitrag mitgeteilte Mail.

 

Natürlich wäre ein Bestehen auf einer Rücksendung des Altgeräts (in der vorgesehenen Frist statt nach Corona) keine Strafe, sondern das vertragliche Recht von Vodafone. Ich verstehe nur nach wie vor nicht recht, warum in der von mir geschilderten Situation kein kulantes Entgegenkommen möglich sein soll; was will Vodafone noch (unbedingt zeitnah) anstellen mit einem schwer beschädigten, neun Jahre alten Gerät? Ich würde es gern verstehen.

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi ThomasGr,

 

danke für deine PN.

 

Das letzte Schreiben vom 16. November ist jetzt wirklich "suboptimal", wenn ich das mal so formulieren darf. Frustrierte Smiley

 

Die gute Nachricht ist, es wurde kein Vertrag gekündigt, die für dich eher weniger gute: das Gerät muss trotzdem zurück. Natürlich nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten Schreiben, sondern innerhalb der 90 Tage aus dem ersten Schreiben.

 

Von der Rücksendepflicht befreien, kann ich dich leider nicht. Ich kann und werde aber die Frist auf Ende Januar verlängern, um dir da etwas entgegen zu kommen.

 

Gruß

Stephan

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Na gut, danke, auch wenn ich nicht glaube, dass sich die Corona-Lage im Januar schon deutlich entschärft haben wird. Eher befürchte ich das Gegenteil aufgrund weiter fallender Temparaturen, der Zusammenkünfte im Zuge der anstehenden Feiertage und der möglichen Wahl des Corona-Verharmlosers Merz zum neuen CDU-Vorsitzenden mit entsprechender Bestärkung sorglosen Verhaltens in der Bevölkerung.

 

Eine Nachfrage habe ich noch:

 

Auf dem Retourenschein steht, bei einem Gerätetausch solle das Gerät ohne Zubehör zurückgesendet werden; betrifft das auch die Fernbedienung?

@ThomasGr Du tauscht doch nicht, sondern gibst zurück. Im übrigen holt DHL Pakate auch an der Haustüre ab, wenn ich mich nicht irre.

Doch, ich tausche. Das neue Gerät wurde zugeschickt und ich musss das alte, defekte Gerät zurückschicken. Nochmal: Es ist KEIN VERTRAGSENDE NACH KÜNDIGUNG.

@ThomasGr 

Auf das "suboptimale" Schreiben wurde ja bereits hingewiesen - es gibt kein Vertragsende. Das fremde Eigentum muss bis 31. Januar 2021 zurück. Lass das Paket von DHL abholen oder nutze einen Alltagshelfer, sofern du nicht selber mit einer FFP2 Maske (gibt es ueber die Pflegeversicherung fuer pflegende Angehörige - ab Dezember fuer alle Risikogruppen) zu einer Postfiliale moechtest.


@ThomasGr  schrieb:

Doch, ich tausche. 


Und dazu brauchst du auch die vorhandene Fernbedienung?  Dann ist doch alles klar.

Jeder unnötige Sozialkontakt ist ein unnötiges Risiko, zumal wenn man wie ich eine Angehörige betreut, die besonders gefährdet ist und eine Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben würde, zudem wäre es ein langer und (in der Isolation auch seelisch) grausamer Sterbeprozess. Bei so einem Risiko MINIMIERE ich das.


Masken mindern das Infektionsrisiko, schließen es aber nicht aus. Auch nicht FFP2-Masken; ich habe verschiedene bestellt und keine davon schließt mit dem Drahtbügel über der Nase dicht ab.


Zwecks Rücksendung werde ich mich zur bestmöglichen Vermeidung von Begegnungen zu unchristlicher Zeit zur hier im Kaff weit entfernten Packstation begeben.


Irgendwelche Ausführungen über einschaltbare Hilfspersonen (denen man auch begegnen muss), Masken, abweichende Risikoeinschätzungen und -abwägungen können eingespart werden - ich werde meine Mutter so WENIG WIE MÖGLICH in Gefahr bringen und basta.


Noch mal die einfache und klare Nachfrage, bei der mir Kunden-Spekulationen nicht weiterhelfen:


Auf dem Retourenschein steht, Zubehör soll nicht mitgeschickt werden; mir ist unklar, ob die Fernbedienung zum Zubehör zählt; soll sie also mit oder nicht?