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Lösung
am 19.05.2019 23:26
Ich ziehe am Ende September nach Polen, und wollte daher meinen ISDN-DSL-Anschluss (Komfort-Anschluss Classic) außerordentlich kündigen.
Ich gehöre zu den ehemaligen Arcor-Kunden, seit 15 Jahren bin ich stets zufriedene Kunde und ich hoffe das es auch so bleibt.
Sollte ich nach Deutschland wieder kommen werden ich natürlich gerne wieder vertrag bei Vodafone abschließen, da ich mit Ihren Leistungen sehr zufrieden war.
Deshalb wollte ich bitten um Vertragskündigung mit Wirkung ab 30.09.2019 aus Kulanz.
Wie läuft das ab, und was wird benötigt?
Danke
am 20.05.2019 01:02
Dafür bedarf es keiner Kulanz - es reichen die Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz... 😉
Wichtig:
Für eine solche vorzeitige Kündigung wegen Umzug an eine nicht versorgte Adresse (egal ob im Inland oder im Ausland) wird folgendes benötigt:
- Kündigungsschreiben (oder alternativ Umzugsmeldung)
- offizielle Ummelde- oder Abmeldebescheinigung
Am Einfachsten machst du es über den Umzugsservice und gibst dort die neue Adresse an - die prüfen das dann und schicken dir ggfs. auch ein Schreiben zu, in dem die benötigten Unterlagen abgefragt werden.
Wichtig:
Die Kündigung wird frühestens zum Umzugstag gültig -UND- du musst für die nächsten 3 Monate NACH dem Umzug noch die Grundgebühren bezahlen.
am 20.05.2019 18:14
Danke für den Hinweis über Umzugsservice, ich wusste nicht das ich es auch beim Ausland Umzug nutzen kann.
Das TKG ist mir bekannt, es sagt aber nicht, ab wann diese Kündigung erfolgen müsse.
Und da habe ich gehofft auf die Kulanz von VF Mitarbeiter, ich kundige schon 4 Monate früher. Abmeldebescheinigung kann ich erst kurz vor dem Umzug abgeben.
Diese Monate mit zurechnen das wehre doch eine flexible und kundenfreundliche Lösung.
Telekom bittet in solchem Fall 6 Arbeitstage Kündigungsfrist.
Also liebe VF Mitarbeiter zeigt mir dass Ihr genauso gut seid.
kundenfreundliche Lösung= ich bin glücklich, kann euch weiter empfehlen und in der Zukunft .....
Wenn ich aber nach dem Umzug weiter 3 Monate zahlen soll dann ist das keine kundenfreundliche Lösung = ich bin dann nicht mehr zufrieden und es bedeutet nie wieder VF in der Familie.
Und das alles nach 15 Jahre treue Kundschaft.
am 20.05.2019 20:16
Das TKG ist da recht eindeutig - die 3 Monate beginnen mit dem Tag, an dem der Kündigungsgrund (=> Umzug / Nichtversorgbarkeit) vorliegt, nicht früher. Du kannst zwar jetzt schon alles eintüten, jedoch bleibt es bei den 3 Monaten ab Umzugstag (ausgenommen dein regulärer Kündigungszeitpunkt liegt innerhalb der 3-Monats-Frist -und- du kündigst den Vertrag regulär zum Ende der Laufzeit - dann wird dir natürlich nur die Zeit bis zum regulären Laufzeitende angerechnet und nicht die 3 Monate voll gemacht).
Und bevor Fragen aufkommen:
Dies ist bereits gerichtlich bestätigt worden - bevor es die Regelung im TKG gab, hättest du immer bis zum Ende der Laufzeit zahlen müssen (wobei damals KD schon relativ kulant war).
Auch andere Provider verfahren so - auch die Telekom besteht auf den 3 Monaten NACH Umzug, außer du hast einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit - da gelten die genannten 6 Tage (aber dann auch generell und nicht nur bei Umzügen).
am 20.05.2019 20:32
@reneromann Leider ist das Gesetz halt nicht eindeutig, denn wäre es das, hätte man die Gerichte nicht bemühen müssen. Das OLG München begründet den Beginn der Kündigigungsfrist am Umzugstag mit der Gesetzesbegründung zu § 46 Abs. 8 Satz 3 : "Durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein angemessener und unbürokratischer Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und dem Verbraucher gewährleistet." Abs. 15 der Entscheidungsgründe im Urteil vom 18.01.2018
20.05.2019 21:33 - bearbeitet 20.05.2019 21:34
Beim Telekom habe ich es zufällig gesehen als ich Infos gesucht habe und es steht dort bei Thema Ausland Umzug :
"Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende."
"Für den Festnetzanschluss gewähren wir Ihnen eine verkürzte Frist von sechs Arbeitstagen."
Das sehe ich als eine kundenfreundliche Lösung. Warum kann VF es nicht?
am 20.05.2019 23:32
Schlichtweg weil es dafür keinen rechtlichen Grund gibt. Der Gesetzgeber hat 3 Monate als Interessenausgleich vorgesehen - mehr nicht. Was der konkrete Anbieter daraus macht, ist seine Entscheidung - und sollte die Telekom hier kulant sein und auf lediglich 6 Tage bestehen, dann weil sie es so wollen. Eine Verpflichtung daraus für andere Anbieter kannst du aber nicht ableiten.
Sei lieber froh, dass es mittlerweile die Regelungen aus dem TKG mit den maximal 3 Monaten gibt - vorher hat sogar das BGH geurteilt, dass Verträge bis zum Ende einzuhalten sind, d.h. du als Kunde im dümmsten Fall über mehrere Monate bis hin zu über einem Jahr hättest bis zum Ende der MVLZ zahlen müssen.
21.05.2019 10:44 - bearbeitet 21.05.2019 11:04
Moin@WolfgangM ,
Unabhängig davon, was die anderen hier schon geschrieben haben. Das Verfahren bei Festnetz unterscheidet sich von Cable. Vodafone ist zudem kulanter als die Rechtslage es vorschreibt.
Schreibe eine Kündigung an Vodafone. Gib an, wo du hinziehst und zu wann dein Vertrag beendet werden soll. Irgendwelche Belege brauchst du nicht. Unterschrift nicht vergessen.
Cheers,
DSS1