Nachweispflicht bei Rücksendung
l4z410
Forum-Checker
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Wo in den AGB ist geregelt, dass der Kunde eine Nachweispflicht hat für die Rücksendung eines Rekorders. Ich finde es unverschämt nach 3 Monaten ein Rechnung zu stellen, weil angeblich kein Rekorder bei Vodafone eingegangen ist, obwohl ich diesen Anfang September zurück gesendet hat und damals habe ich auch noch eine Sendungsverfolgungszettel bekommen. Diesen habe ich jetzt aber nicht mehr vorliegen (nach 3 Monaten!). Das Geräst muss bei Vodafone verlorgen gegangen sein.

2 Antworten 2
MasterScorpion
SuperUser
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Wenn ein Gerät bei VF eingeht bekommst du im Regelfall eine Bestätigung via Email.

Hast du diese erhalten?

 

HausHelene
Giga-Genie
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Deshalb behält man die Quittung mindestens so lange auf, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Früher, bei Kabelbw bzw. Unitymedia sind sie sogar Jahre später damit gekommen.