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am 10.08.2026 14:37
Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Wochen einen neuen Router als Austauschgerät zugesendet bekommen, da mein altes Gerät defekt war. Dem Paket lag leider kein Rücksendeschein und keinerlei Hinweis bei, dass der alte, defekte Router zurückgeschickt werden muss. Auch der Techniker, mit dem ich Kontakt hatte, sagte nichts davon und per SMS gab es auch keinen Hinweis.
Da das Gerät zusätzlich komplett unbrauchbar war, da es nicht mehr funktionierte, habe ich es nach einigen Tagen entsorgt. Nun, 2 Wochen nach Lieferung, habe ich einen Brief erhalten, dass ich den alten Router zurückschicken solle und mir sonst 35 € berechnet werden. Das überrascht mich sehr, denn ein Hinweis irgendeiner Art hätte Aufschluss geben können und ich hätte den Router selbstverständlich zurück geschickt.
Mir war zudem nicht bewusst dass auch Elektroschrott zurückgefordert wird.
Ein Mitarbeiter am Telefon erklärte mir heute, dass er leider nichts tun könne. Er gab mir jedoch die Anweisung, den Fall mit einem bestimmten Betreff und meinen Daten per E-Mail an [email protected] zu schicken – dort gäbe es andere Möglichkeiten und man könne mir helfen. Wie ich nun herausfinden musste, ist diese E-Mail-Adresse für den Kundenservice gar nicht aktiv. Ich bin sehr irritiert, dass ich am Telefon als langjähriger Kunde mit falschen Informationen abgewimmelt wurde und meine Anfrage wohl wissentlich ins Leere geschickt wurde.
Ich war lange Jahre immer zufrieden mit Vodafone und möchte das Problem fair aus der Welt schaffen. Könnten Sie sich bitte den Fall ansehen und prüfen, ob die 35 € aus Kulanz storniert oder als Gutschrift auf einer der nächsten Rechnungen hinterlegt werden können?
Vielen Dank
am 10.08.2026 20:35
@ABC85 schrieb:
Ja das hätte ich alles tun können und sogar auch gerne gemacht inkl. Rücksprache, wenn ich es nur GEWUSST hätte.
Was an LEIHgerät bzw. MIETgerät ist nicht zu verstehen?
Wenn ich eine fremde Sache LEIHE oder MIETE, dann gebe ich die IMMER an den Verleiher/Vermieter zurück oder frage bei Beschädigung VORHER was er möchte -- da handele ich NIE eigenmächtig.
Zumal es wie gesagt in den AGB zu deinem Vertrag steht, also in den schriftlichen Vertragsunterlagen, die dir bei Vertragsbeginn zugesendet wurden. Wenn ich mir unsicher bin, dann lese ich dort nach oder frage nach!
@ABC85 schrieb:
Du kennst scheinbar die AGB all deiner Verträge auswendig [...]
Nö, aber ich weiß, wo ich sie abgeheftet bzw. elektronisch abgelegt habe und lese im Zweifel VORHER nach, BEVOR ich irgendwelche Dinge mache! Und bei geliehenen oder gemieteten Sachen ergibt sich das schon von selbst, dass ich da nicht entscheide, was damit passiert - auch wenn etwas kaputt geht!
am 10.08.2026 23:39
Alles klar. Mir wird das hier zu anstrengend. Ich hab eine nette konstruktive Antwort für mein Anliegen bekommen, von jemandem der versucht hat es zu verstehen - deinen hate brauch ich nicht. Freue mich aber dass du zu jeder Zeit genau weißt was zu tun ist 👍