Frage
Antwort
Lösung
am
01.03.2026
15:23
- zuletzt bearbeitet am
01.03.2026
19:34
von
Kurtler
Hallo,
mein Hausverstärker ist defekt .. also er qualmte ...
Habe diesen natürlich vom Strom genommen ..
VF per Whatsapp kontaktiert .. > verweist mich an die Bauherren Abteilung ...
Bauherren Abteilung verweist mich wieder an Vodafone Störungsabteilung ...
An wen soll man sich denn jetzt wenden bitte ?!?
Edit: @Netape In das passende Board verschoben. Gruß Kurtler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09.03.2026 04:32 - bearbeitet 09.03.2026 04:35
Um die Sache zu Ende zu bringen :
Habe online eine Störung gemeldet, da mich WhatsApp zur Bauherren Abteilung geschickt hat.
Techniker war da, Verstärker defekt. Wurde kostenlos getauscht. Das man den Verstärker selber zahlen muss, davon hat er noch nie etwas gehört.
Einzige Ausnahme : Verstärker wurde bauseitig vom Kunden verbaut.
Auch das der Kundenservice mich an die Bauherrenabteilung verwiesen hat löste bei ihm nur Kopfschütteln aus.
am 01.03.2026 16:11
melde per Whatsapp eine Störung!
am 01.03.2026 16:12
Hier ist der Link zum WhatsApp Service https://vod.af/VodafoneWhatsAppHilfe LG Emily
am 01.03.2026 16:59
Und nur um das vorweg zu sagen: Der Hausverstärker ist dein Eigentum, d.h. der Austausch wird dich Geld kosten.
Prinzipiell aber normal über die Hotline eine Störung melden und auf einem Technikereinsatz bestehen - auch wenn der natürlich dann Geld kostet. Der Techniker kann dann aber einen neuen Verstärker einbauen und diesen auch fachgerecht einpegeln...
am 01.03.2026 19:35
Als bei mir der HÜP erstellt wurde, hat mir der Vodafone Techniker den Verstärker mit eingebaut, gehört also Vodafone.
Gruß Kurt
am 01.03.2026 20:11
am 01.03.2026 20:16
Zahlen musste ich dafür aber nichts.
Gruß Kurt
am 01.03.2026 20:30
Bei der Ersteinrichtung des HÜP sind gewisse Arbeiten in der Pauschale inkludiert...
Dazu gehört auch die Installation eines Verstärkers (der dann aufgrund der o.g. Regel in das Eigentum des Hauseigentümers übergeht).
am 02.03.2026 21:13
Etwas off-topic:
Wie sieht es denn beim HÜP aus?
Meine deutsche Sprache hat etwas Probleme mit Juristendeutsch, obwohl ich seit Geburt vor über 60 Jahren Deutschland nie für länger als 4 Wochen verlassen habe.
am 02.03.2026 22:33
Man sollte nie einen Paragraphen für sich alleine sehen.
Nach den Infos hier spielen da noch andere Paragraphen mit.
Und so wie ich das verstehe, ist der Verstärker nur zu einem bestimmten Zweck verbaut und kann ohne Aufwand und Zerstörung entfernt werden.
Damit dürfte kein Eigentumsübergang durch die Montage entstehen.
Bin aber auch nur Laie.