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Lösung
am 15.12.2018 19:38
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 19.12.2018 15:23
am 16.12.2018 00:09
Dir wird wahrscheinlich nur ein Anwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle weiterhelfen können - denn Rechtsberatung ist in Deutschland nunmal diesen Stellen vorbehalten.
Generell: Wenn der Widerruf nicht gemäß Widerrufsbelehrung an die entsprechende Stelle gerichtet wurde und/oder dort nicht fristgerecht eingegangen ist, so ist der Vertrag an sich gültig, d.h. du musst für den Vertrag bezahlen (egal ob du ihn genutzt hast oder nicht).
Warum dir das aber erst jetzt - im Dezember '18, also fast 1 1/2 Jahre nach Vertragsschluss, auffällt, dass zu deinem Vertrag ein Gerät gehört, welches du nicht erhalten hast, ist schon komisch. Hier wäre wohl der "einfachste" Weg, die o.g. Firma - mit anwaltlicher Hilfe - auf Herausgabe des Telefons in Anspruch zu nehmen. Denn irgendwo muss das Teil ja geblieben sein, was du angeblich bekommen haben solltest...
am 16.12.2018 00:38
Hallo @hefe96,
Fachhändler wie die Mediacom Hahn GmbH zahlen oft auch Ersatzleistungen, wie zum Beispiel Gutschriften aus. Diese Zahlungen oder Ersatzleistungen erhält der Kunde dann direkt. Für Vodafone ist das leider überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich habe den Namen dieser "Firma" hier Forum schon das eine oder andere Mal gelesen, leider nie in einem positiven Zusammenhang.
Trotzdem würde ich an deiner Stelle noch einmal meine Kontoauszüge aus der Zeit prüfen, bevor ich die Kanonen auspacke.
am 16.12.2018 07:36
am 16.12.2018 08:14
@hefe96 schrieb:
Egal ob es 1 Jahr her ist Oder nicht bezahle ich aber für eine Leistung (das Endgeräte) die ich nie erhalten habe und für dessen erhalt ich auch nicht unterschrieben habe.
@Helferlein hat es dir bereits oben geschrieben:
Die Tarifbezeichnung an sich bedeutet nicht automatisch, daß ein Smartphone zusteht.
Gerade Vermittler bieten Verträge an, in denen ein Tarif “mit Smartphone” abgeschlossen wird, aber anstelle des Smartphones eine Gutschrift oder ein "Rabatt" in Form einer monatlichen Auszahlung erfolgt. Könnte dies jetzt der Fall sein? Hast du mal deine Kontoauszüge,wie von @Helferlein empfohlen, überprüft?
Wurde denn konkret ein bestimmtes Smartphone vereinbart? Dies sollte normal aus der Auftragsbestätigung genau hervorgehen.
am 16.12.2018 09:11
am 16.12.2018 12:00
Das Problem ist halt, dass der Händler gegenüber VF gemeldet haben wird, dass ein Smartphone (oder eine Ersatzleistung) ausgegeben wurde. Damit ist VF erst einmal raus...
Der einzige Ansprechpartner ist und bleibt der Verkäufer (so dumm es sich auch anhört).
Außerdem: Hast du mal die Vertragsunterlagen selbst kontrolliert, für was du unterschrieben hast? Nicht das dort das Smartphone oder zumindest der Smartphone-Tarif aufgeführt wurde. Außerdem muss eine Gutschrift nicht zwingend monatlich erfolgen, sondern kann auch eine Einmalleistung (z.B. auch ein Einkaufsgutschein o.ä.) sein.
Mal zum Widerruf zurück:
Solltest du keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben, so könnte das eventuell noch der Weg aus dem Vertrag heraus sein. Dies gilt aber nur dann, wenn wirklich ein Widerrufsrecht bestand (Vertrag nach Fernabsatzregeln) - bei in "festen" Geschäftsräumen geschlossenen Vertragen hast du dieses Widerrufsrecht in der Regel nicht, daher braucht es dort auch keiner Widerrufsbelehrung.
am 16.12.2018 13:03
Hi zusammen,
Dein Vorfall tut mir sehr leid @hefe96.
Ich kann mich jedoch nur den Vorrednern und Kollegen anschließen:
Uns sind die Hände gebunden.
Schreib uns hier gern, wie alles ausgeht.
Das ist dann ein guter Tipp für andere Kunden mit ähnlichen Erlebnissen.
Generell bin ich persönlich immer dafür, einen direkten Vertrag abzuschließen und nicht die vermeintlich günstigeren Fremd-Varianten zu wählen.
Schönen Sonntag Euch allen
Su
am 16.12.2018 18:53
am 16.12.2018 20:59
In dem Fall - also wenn du gar keine Unterlagen mehr hast - würde ich an deiner Stelle aber auch eher die Finger von einem Anwalt lassen. Denn prinzipiell ist das Gegenüber nicht mitwirkungspflichtig - du müsstest halt deinem Anwalt selbst schon "Futter" geben, auf das er aufbauen kann.
Wenn du gar keine Unterlagen mehr hast, wäre die beste Option, dass du dir von VF eine neue SIM zusenden lässt (sofern du die alte nicht mehr hast oder nie hattest), damit du den Vertrag zumindest nutzen kannst und vor allem damit mit der "alten" SIM kein Schindluder getrieben werden kann. Und dann mache halt sofort die Kündigung fertig, wenn du den Vertrag nicht mehr brauchst. Ansonsten können dir die Mods - weil ja schon fast 1 1/2 Jahre rum sind, sicherlich auch sagen, wann der Bezug eines "neuen" Smartphones möglich ist.