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Frage
Antwort
Lösung
am 11.05.2018 10:45
Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich der Legitimation mittels Schüler-/Studentenausweises oder Geburtsurkunde.
Ich habe für mich selbst einen Young M- Vertrag abgeschlossen und bin selbst verständlich unter 28 Jahren alt.
Nun habe ich davon gelesen, dass eine Legitimation hochgeladen werden muss um dies zu bestätigen.
Auf der Internetseite ist dies aber nur für unter 18 jährige durch die Eltern möglich.
Muss ich eine Legitimation nachweisen oder gilt dies nur für Minderjährige, die durch ihre Eltern etc. einen Vertrag abschließen ?
Wenn ich eine Legitimation nachweisen muss, kann ich diese Online hochladen, wenn ja wo ?
Mit freundlichen Grüßen,
Niklas Först
Gelöst! Gehe zu Lösung.
11.05.2018 10:59 - bearbeitet 11.05.2018 11:00
Hallo @HerrSalkin!
Die Legitimation online ist nur für Minderjährige nötig, da hier der Vertrag selbst auf den Erziehungsberichtigten läuft. Ansonsten erfolgt diese automatisch über das Geburtsdatum. Du musst also nichts mehr machen.
11.05.2018 10:59 - bearbeitet 11.05.2018 11:00
Hallo @HerrSalkin!
Die Legitimation online ist nur für Minderjährige nötig, da hier der Vertrag selbst auf den Erziehungsberichtigten läuft. Ansonsten erfolgt diese automatisch über das Geburtsdatum. Du musst also nichts mehr machen.
am 11.05.2018 11:36
Perfekt, das habe ich mir schon fast so gedacht, ist aber immer ganz angenehm es nochmal von jemand anderem bestätigt zu wissen, vielen Dank!
am 11.05.2018 16:03
Hallo,
da der Thread als gelöst markiert wurde, schließe ich hier ab.
Danke an alle Beteiligten!
Gruß
Bernd