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Antwort
Lösung
am 02.11.2020 16:26
Hallo miteinander,
ich habe am vergangenen Freitag telefonisch meinen auslaufenden Vertrag verlängert, dabei aber u. U. eine falsche Auskunft des Kundenberaters erhalten.
Zunächst als Kontext: Ich bin 27 Jahre alt und werde im August 2021 28. Entsprechend wollte ich meinen Ende November auslaufenden Vertrag gerne mit dem mir online nur mit Handy angebotetenen Young-L-Vertrag telefonisch ohne Handy verlängern. Die Aussage des Kundenberaters war jedoch, dass dies auf keinen Fall zu empfehlen sei, da mein Vertrag mit meinem 28. Geburtstag automatisch in einen Red L-Vertrag ohne Rabatte umgebucht werde, ich also eine erhebliche Preissteigerung im 2. Vertragsjahr hätte (Vollpreis Red L). Ich könne aber einen rabattierten Red L Vertrag abschließen, was ich basierend auf der Aussage des Kundenberaters auch gemacht habe. Jetzt habe ich aber hier im Forum gelesen, dass ich sehr wohl für die vollen 2 Vertragsjahre den Young L-Vertrag hätte abschließen können, was ohne Handy bei den aktuell angebotenen Konditionen deutlich günstiger für mich wäre.
Ich würde mich daher freuen, wenn man den Sachverhalt aufklären und klarstellen könnte.
Vielen Dank und mit vielen Grüßen
Christian
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02.11.2020 17:26 - bearbeitet 02.11.2020 17:27
Hallo @Chris-Exists !
@Chris-Exists schrieb:
Zunächst als Kontext: Ich bin 27 Jahre alt und werde im August 2021 28. Entsprechend wollte ich meinen Ende November auslaufenden Vertrag gerne mit dem mir online nur mit Handy angebotetenen Young-L-Vertrag telefonisch ohne Handy verlängern.
Eine Vertragsverlängerung online ist Sim Only ab dem ersten Tag nach Ende der Mindestlaufzeit möglich. Erst dann wird diese Möglichkeit angezeigt.
@Chris-Exists schrieb:
Die Aussage des Kundenberaters war jedoch, dass dies auf keinen Fall zu empfehlen sei, da mein Vertrag mit meinem 28. Geburtstag automatisch in einen Red L-Vertrag ohne Rabatte umgebucht werde, ich also eine erhebliche Preissteigerung im 2. Vertragsjahr hätte (Vollpreis Red L).
Das ist so nicht korrekt.
Es gilt (Siehe hier S.75 Punkt 107):
Die Young Konditionen gelten also bei Abschluss vor dem 28. Lebensjahr für volle 24 Monate. Erst in der folgenden Mindestlaufzeit werden 15€ Aufpreis berechnet, wenn du dann nicht mehr zu der Altersgruppe der 18-27 jährigen gehörst.
02.11.2020 17:26 - bearbeitet 02.11.2020 17:27
Hallo @Chris-Exists !
@Chris-Exists schrieb:
Zunächst als Kontext: Ich bin 27 Jahre alt und werde im August 2021 28. Entsprechend wollte ich meinen Ende November auslaufenden Vertrag gerne mit dem mir online nur mit Handy angebotetenen Young-L-Vertrag telefonisch ohne Handy verlängern.
Eine Vertragsverlängerung online ist Sim Only ab dem ersten Tag nach Ende der Mindestlaufzeit möglich. Erst dann wird diese Möglichkeit angezeigt.
@Chris-Exists schrieb:
Die Aussage des Kundenberaters war jedoch, dass dies auf keinen Fall zu empfehlen sei, da mein Vertrag mit meinem 28. Geburtstag automatisch in einen Red L-Vertrag ohne Rabatte umgebucht werde, ich also eine erhebliche Preissteigerung im 2. Vertragsjahr hätte (Vollpreis Red L).
Das ist so nicht korrekt.
Es gilt (Siehe hier S.75 Punkt 107):
Die Young Konditionen gelten also bei Abschluss vor dem 28. Lebensjahr für volle 24 Monate. Erst in der folgenden Mindestlaufzeit werden 15€ Aufpreis berechnet, wenn du dann nicht mehr zu der Altersgruppe der 18-27 jährigen gehörst.
am 02.11.2020 19:31
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zu 1) Verstehe ich das richtig, dass mein Vertrag im Prinzip erst auslaufen muss (Stichtag 25.11.2020) damit ich dann danach am 26.11.2020 die Verlängerung ohne Handy durchführen kann? Eine frühzeitige telefonische Verlängerung ohne Handy ist bei den Young-Tarifen nicht möglich?
Zu 2) Alles klar. Das würde in meinem konkreten Fall nun bedeuten, ich müsste die Vertragsverlängerung widerrufen, um danach eine neue Verlängerung im Young-Tarif abzuschließen. Sehe ich das richtig?
02.11.2020 19:52 - bearbeitet 02.11.2020 19:54
@Chris-Exists schrieb:
Zu 1) Verstehe ich das richtig, dass mein Vertrag im Prinzip erst auslaufen muss (Stichtag 25.11.2020) damit ich dann danach am 26.11.2020 die Verlängerung ohne Handy durchführen kann? Eine frühzeitige telefonische Verlängerung ohne Handy ist bei den Young-Tarifen nicht möglich?
Online ist eine Vertragsverlängerung Sim Only hier generell erst ab dem ersten Tag nach Ende der Mindestlaufzeit möglich. Du schreibst von "auslaufen". War der Vertrag gekündigt? Sollte der Vertrag gekündigt sein, muss die Kündigung natürlich zuvor zurückgenommen werden, bevor der Vertrag endet. Nachdem die Kondtionen zuvor einsehbar sind, ist das ja problemlos ohne Risiko möglich. Einen Nachteil sehe ich nicht. Der Vertrag geht zunächst in die automatische 12 monatige Verlängerung. Mit der Verlängerung um 24 Monate ab dem ersten Tag nach Ende der Mindestlaufzeit wird die 12 monatige Mindestlaufzeit ersetzt.
Eine telefonische Verlängerung Sim Only ist möglicherweise etwas früher möglich.
@Chris-Exists schrieb:
Zu 2) Alles klar. Das würde in meinem konkreten Fall nun bedeuten, ich müsste die Vertragsverlängerung widerrufen, um danach eine neue Verlängerung im Young-Tarif abzuschließen. Sehe ich das richtig?
Ja. Den Widerruf kannst du hier durchführen.
am 02.11.2020 20:02
Exakt, der Vertrag war vor dem Telefonat zum 25.11.2020 gekündigt.
Also prinzipiell nur Verlängerung widerrufen, die in diesem Zusammenhang zurückgenommene Kündigung bestehen lassen, am 26.11.2020 über die o. g. Seite auf 2 Jahre verlängern, korrekt?
am 02.11.2020 20:12
Wenn du widerrufst und zuvor eine Kündigung aktiv war, wird der Vertrag wieder in den Zustand vor der Verlängerung versetzt und deshalb auch die Kündigung im Normalfall mit der Widerruf wieder gesetzt.
Du musst sie also bei Verlängerung online ggf. vor dem Vertragsende am 25.11. über die App oder Mein Vodafone löschen, wenn das der Fall ist um am ersten Tag nach Ende der Mindestlaufzeit Sim Only verlängern zu können.
Sollte die Vertragsverlängerung zuvor über die Kundenrückgewinnung telefonisch erfolgen, wird sie wie jetzt auch im Rahmen der Verlängerung gelöscht.
02.11.2020 20:15 - bearbeitet 02.11.2020 20:15
Alles klar, vielen Dank für den Hinweis. Dann kann hier gerne vorerst zu.
am 02.11.2020 20:26
Gerne. Dann solltest du bitte noch den entsprechenden Post als Lösung markieren.