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am 24.10.2018 08:09
Moin,
ich habe 2015 einen Kombi Vertrag für Kabel (Phone/Internet32/29,99 EUR) sowie Mobilfunk abgeschlossen (14,99 EUR/monatlich) - bei Vertragsabschluss sagte man mir, dass der Kabel-Vertrag nach 2 Jahren 10 EUR teurer wird. Der Mobilfunkvertrag wurde meiner Erinnerung nach mit keiner Silbe erwähnt.
Ich machte mir also einen reminder und kündigte den Kabelvertrag fristgerecht + bekam von der Vodafone sofort ein Angebot den Vertrag zu den alten Konditionen weiterzuführen. Top! Ab dem darauffolgenden Monat wurde mir beim Mobilfunkvertrag 29,99 EUR (statt 14,99 EUR) abgebucht. Und nun kam mein Fehler: ich habe das erst jetzt (9 Monate später) festgestellt und mir ist klar, dass da nichts zu widerrufen ist. Trotzdem habe ich mich geärgert, da dies beim online-Vertragsabschluss im Gegensatz zum Kabelvertrag mit keiner Silbe erwähnt wurde. Als ich daraufhin beim Kundendienst anrief sagte man mir nur, es sei ja klar, dass die Rabatte nur für die Standardvertragslaufzeit gelten würden und danach der reguläre Preis einsetzen würde. ich hätte eine Rechnungsprüfungspflicht etc.... Haben Sie auch recht. Aber:trotzdem wäre es aus Kundenservice-Sicht wie beim Kabel-Vertrag die Pflicht gewesen darauf hinzuweisen, welcher Preis nach 24 Monaten anfällt (so er sich ändert). Oder vielleicht doch keine Pflicht?
Werde jetzt sicher keinen Rechtsstreit mit Vodafone deswegen suchen sondern einfach nur nochmal die Community darauf hinweisen, dass man seinen (Telefon-)Berater ggfs. aktiv fragen sollte, so man wissen möchte, welcher Preis nach der Standard-Vertragslaufzeit anfällt - die scheinen nicht angehalten zu sein, dies offen mitzuteilen. Und da es bei Telefonverträgen auch nix schriftliches gibt, hat man leider auch keine Möglichkeit, das im Nachhinein zu prüfen.
Schönen Tag in die Runde!
am 24.10.2018 08:40
Ärgerlich ist es immer wenn man zu spät merkt das man zuviel gezahlt hat. Du hast das aber schon richtig erkannt.
Wenn der Vertrag verlängert wird, und keine weiteren Absprachen getroffen wurden, wird der Vertrag mit den dann aktuellen Tarifen weitergeführt. Meines wissen muß z.B. VF nicht explizit darauf hinweisen das es teurer wird. Das ergibt sich aus den gültigen AGB´s. Eigentlich sollte man es auch so wissen. Interessant ware nur zu wissen ob du
über beide Vertäge mit dem Kundenservice gesprochen hast oder ander nur der Kabelvertag verhandelt wurde. Da spätestens hätte es dir doch auffallen müssen.
am 24.10.2018 08:50
Hey,
bei Vertragsabschluss habe ich mit dem Kundenservice über beide Verträge gesprochen und mir wurde gesagt, der Mobilfunk-Tarif sei ein Sonderangebot für Kabel-Kunden -> deswegen ging ich bei der "Vertragsverlängerung" des Kabelangebots natürlich auch davon aus, dass mit den Kabel-Konditionen auch die Mobilfunk-Konditionen weitergeführt werden - gesprochen wurde darüber aber Ende 2017 nicht. Hätte das passieren müssen?
am 24.10.2018 13:02
am 24.10.2018 14:50
Neukunden-Rabatt und die entsprechende Laufzeit habe ich auf der Rechnung gefunden, danke. War mir zuvor tatsächlich nicht aufgefallen.
Verkäufer vs. Berater: ja, ihre Sichtweise ist korrekt, allerdings stösst es mir auf, dass man zu einem Vertrag "beraten" wird, d.h. dass man im Verkaufsgespräch über die Preissteigerung nach 2 Jahren informiert wird, beim Mobilfunk-Vertrag jedoch nicht.
Und derjenige, der mir 2017 die Vertragsverlängerung Phone + Internet zu "den gleichen Konditionen" anbietet sollte doch dann doch ebenfalls die Mobilfunk-Konditionen einschließen, wenn es sich zuvor auch um ein Kombi-Produkt gehandelt hat oder?
Soweit ich das sehe, habe ich den Mobilfunkvertrag 2017 nicht aktiv verlängert, sondern dieser hat sich automatisch verlängert, d.h. die beiden Verträge haben jetzt nichts mehr miteinander zu tun. Einen Kombi "Vorteil" kann ich also m.E. nicht mehr verlieren. Oder sehe ich das falsch?