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am
31.01.2020
21:49
- zuletzt bearbeitet am
31.01.2020
22:11
von
ttwa2011
Bei der Vertragsverlängerung erklärte mir der Shop-Verkäufer, dass er immer die Smartphone/Tablet-Versicherung berechnen muss. Allerdings könnte ich diese sofort kündigen, was ich auch 16.12.2019 per Fax an die Marsh GmbH tat. Trotzdem wurden die Versicherungsbeiträge in der ersten Rechnung abgebucht. Es handelt sich einmal um einen Vertrag Red M mit Premium Smartphone und dazu noch um einen Vertrag Red+ Allnet mit Premium-Smartphone. Ausserdem zeigte ich dem Shop-Verkäufer die Kündigung und er bestätigte mir, dass ich sie an die richtige Anschrift gesendet hätte. Die Fax-Protokolle über die korrekte Versendung liegen mir vor. Wieso wurden die Kündigungen nicht akzptiert ud es kam zur Berechnung. Wie erhalte ich nun mein geld zurück?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
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31.01.2020 22:29 - bearbeitet 31.01.2020 23:04
Hallo @chrisdilalo !
@chrisdilalo schrieb:
Bei der Vertragsverlängerung erklärte mir der Shop-Verkäufer, dass er immer die Smartphone/Tablet-Versicherung berechnen muss.
Ich kann nicht beurteilen, was tatsächlich besprochen wurde. Es dürfte dir aber klar sein, dass dir diese Versicherung nur berechnet werden muss, wenn du diese abschließt. Das entscheidest du alleine. Zwingen kann dich im Rahmen eines Abschlusses eines Mobilfunkvertrags niemand.
Du hast, wenn ich es richtig verstehe, diese Versicherung für die 2 genannten Verträge neu abgeschlossen. Sie bestanden also nicht zuvor. Den Bedingungen der Versicherung entsprechend, die du mit deiner Unterschrift akzeptiert hast, hast du mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Nach den 24 Monaten kann monatlich gekündigt werden. Siehe hier S.2.
Reichst du nun eine Kündigung ein, greift diese zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Richtig wäre in deinem Fall ein Widerruf gewesen. Du hättest den Versicherungsvertrag 14 Tage wie hier auf S. 7 Punkt 9 und in den Unterlagen, die du erhalten hast, beschrieben, widerrufen können.
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31.01.2020 22:29 - bearbeitet 31.01.2020 23:04
Hallo @chrisdilalo !
@chrisdilalo schrieb:
Bei der Vertragsverlängerung erklärte mir der Shop-Verkäufer, dass er immer die Smartphone/Tablet-Versicherung berechnen muss.
Ich kann nicht beurteilen, was tatsächlich besprochen wurde. Es dürfte dir aber klar sein, dass dir diese Versicherung nur berechnet werden muss, wenn du diese abschließt. Das entscheidest du alleine. Zwingen kann dich im Rahmen eines Abschlusses eines Mobilfunkvertrags niemand.
Du hast, wenn ich es richtig verstehe, diese Versicherung für die 2 genannten Verträge neu abgeschlossen. Sie bestanden also nicht zuvor. Den Bedingungen der Versicherung entsprechend, die du mit deiner Unterschrift akzeptiert hast, hast du mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Nach den 24 Monaten kann monatlich gekündigt werden. Siehe hier S.2.
Reichst du nun eine Kündigung ein, greift diese zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Richtig wäre in deinem Fall ein Widerruf gewesen. Du hättest den Versicherungsvertrag 14 Tage wie hier auf S. 7 Punkt 9 und in den Unterlagen, die du erhalten hast, beschrieben, widerrufen können.

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am 02.02.2020 15:25
Hallo ttwa2011,
vielen Dank für die Antwort. Leider ga es im Gespräch mit dem Shop-Verkäufer offensichtlich einige Unstimmigkeiten. Diese kann ich wahrscheinlich nur dort klären.
