Portierungskosten zu hoch berechnet
jensmatu
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hi.
Habe meinen Laufzeitvertrag gekündigt und möchte die Rufnr. portieren.

Die Portierungskosten sind mit knapp 30 Euro auf meiner letzten Rechnung aufgeführt und liegen weit über dem max. zulässigen Betrag von 6,82 Euro.

Wie kann ich das korrigieren lassen?

Danke und Gruß
Jens

9 Antworten 9
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @jensmatu !

 

Wurde die Portierung vor dem 20.04.20 beauftragt?

Ja, wurde sie. Aus meiner Sicht rechtfertigt das nicht die höheren Kosten. Sehen Sie das anders?

@jensmatu 

Vorab: Du schreibst hier in einem moderierten "Kunden helfen Kunden Forum". Ich schreibe dir als User/Kunde. In der Community sind wir im Normalfall, wie den Forenregeln zu entnehmen, per Du.

 


@jensmatu  schrieb:

Ja, wurde sie. Aus meiner Sicht rechtfertigt das nicht die höheren Kosten. Sehen Sie das anders?


Ja, denn ich sehe keine zu hohe Berechnung. Zu dem Zeitpunkt zu dem du die Portierung beauftragt hast, galt die Portierungsgebühr von 29,95€ und war so auch den entsprechenden Preislisten und Bedingungen zu entnehmen und von dir mit Beauftragung der Portierung akzeptiert worden. Die Begrenzung und Anpassung auf 6,82€ erfolgte erst am 20.04.20 für Portierungen ab diesem Datum. 

 

Ist es auch nicht gerechtfertigt, wenn ich heute im Supermarkt einen Blumenkohl für 1,30€ kaufe und dieser am nachfolgenden Montag für 0,99€ im Angebot ist? Smiley (zwinkernd)

Der Aufwand für die Portierung ist durch die Bundesnetzagentur als zu hoch und ungerechtfertigt bewertet worden.

Kommen wir noch zu einer Kulanzlösung in meinem Fall?

@jensmatu 


@jensmatu  schrieb:

Der Aufwand für die Portierung ist durch die Bundesnetzagentur als zu hoch und ungerechtfertigt bewertet worden.


Das ändert nichts daran, dass die Bundesnetzagentur mit Wirkung ab dem 20.04.20 das Portierungsentgelt angepasst hat und damit deine Portierungskosten nicht zu hoch berechnet wurden. Siehe hier.

 

 


@jensmatu  schrieb:

Kommen wir noch zu einer Kulanzlösung in meinem Fall?


Das kann ich nicht beurteilen...

Kann ich nachvollziehen.
Dann bitte ich Sie, dass Sie es entsprechend an die zuständige Person weiterleiten und um Rückinfo bis zum 25.5.2020.
Falls die Entscheidung negativ ausfällt oder ich keine Rückinfo bekommen sollte, schreibe ich dann nächste Woche an die Bundesnetzagentur zur weiteren Klärung.

Danke und Gruß

Jens

@jensmatu 

Ich kann leider dieses "sehr freundliche" und wenig zielführende Auftreten nicht nachvollziehen, wenn man etwas aus "Kulanz" möchte.

 


@jensmatu  schrieb:

Dann bitte ich Sie, dass Sie es entsprechend an die zuständige Person weiterleiten und um Rückinfo bis zum 25.5.2020.


Das musst du, wenn,  schon selbst machen. Ich leite als Kunde überhaupt nichts an irgendjemand weiter, weder mit noch ohne absurde Fristandrohung....Smiley (zwinkernd)

 


@jensmatu  schrieb:

Falls die Entscheidung negativ ausfällt oder ich keine Rückinfo bekommen sollte, schreibe ich dann nächste Woche an die Bundesnetzagentur zur weiteren Klärung.


Ich rate zu einem nochmaligen Blick in die oben verlinkte Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 20.04.20. Vielleicht sollte dann irgendwann klar sein, dass dies absolut sinnlos ist und alles seine Richtigkeit hat.Smiley (zwinkernd)

Mehr anzeigen
"Mit den jetzigen Entscheidungen und den freiwillig erklärten Absenkungen der überwiegenden Zahl der Mobilfunkanbieter müssen ab heute marktweit einheitliche Endkundenportierungsentgelte in Höhe von 6,82 Euro (brutto) für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter gelten."

 

Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @jensmatu,

relevant für die Höhe der Berechnung ist der Tag an dem dir die Portierung bestätigt wurde, also das Datum feststand an dem deine Nummer zum neuen Anbieter geht . Lag dieses Datum vor dem 20.04.2020 werden noch 29,95 Euro berechnet. Liegt es danach nur noch die 6,82 Euro. Daher kannst du nicht auf eine Korrektur bestehen.

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)
Boris
Moderator:in
Moderator:in

Hallo @jensmatu,

wie schon von den anderen geschrieeben, wird der Preis zum Zeitpunkt der Beauftragung festgelegt.

Da dies vor dem 20. April in die Wege geleitet wurde, wird auch der der zum Diesem Zeitpunkt gültige Preis berechnet.

Wenn ich ein Auto kaufe, und sich bis zur Auslieferung der Preis ändert, kann ich das auch nicht reklamieren.

 

Im übrigen gilt dies auch für den Fall das Preiserhöhungen kommen. Es ist also auch ein Schutz und sorgt für Transparenz.

 

Gruß

Boris

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!