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Kündigung wurde zurückgesetzt?!
Janexia
Smart-Analyzer
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Habe nach einer fristgerecht eingereichten Kündigung, welche auch bestätigt wurde, einen neuen Vertrag vereinbart. Dieser entsprach leider nicht den vereinbarten Konditionen, weshalb Ich diesen per außerordentlicher Kündigung gekündigt habe. Jetzt wurde mein Alttarif mit allen vorherigen Konditionen wieder aufgenommen. Diesen habe Ich, wie gesagt, längst gekündigt zum September 2019. Leider wird mir aber in der MeinVodafone App angezeigt, dass der Vertrag nun bis zum September 2020 läuft, was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist...
Ich hoffe, dass sich dort einfach nur ein Fehler eingeschlichen hat? Habe so leider nichts über dieses Thema finden können und würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Vodafone habe ich per E-Mail natürlich schon darauf aufmerksam gemacht.
LG
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Hallo @Janexia, gab es denn keine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung?

Und ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen:

Du hast einen laufenden Vertrag und kündigst den.

Dann nimmst du ein Angebot an (dadurch wird die Kündigung zurückgenommen)

Nach einiger Zeit bemerkst du, dass etwas anderes vereinbart wurde und kündigst außerordentlich.

VF nimmt diese Kündigung des neuen Vertrags an, und wechselt zum bisherigen Vertrag mit neuer Laufzeit.

Das alles ist sehr seltsam und sicher müßte man dazu den Schriftverkehr und dein Kundenkonto einsehen. 

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5 Antworten 5
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @Janexia , die "außerordentliche Kündigung" war ein Fehler, richtig wäre es gewesen, den Vertrag zu widerrufen. Dadurch wäre automatisch die Situation geschaffen worden, wie vor dem Vertragsabschluss.

Dennoch scheint hier ewas nicht zu stimmen. VF hat ja anscheinend erkannt, dass du den neuen Vertrag nicht haben möchtets. Meiner Meinung nach darf man dann aber nicht so tun, als sei die Kündigung zurückgenommen. Es ist ja auch so, dass das Wort "Widerruf" nicht ausdrücklich genannt werden muss, der Vertragspartner muss nur klar deinen Willen, den Vertrag nicht haben zu wollen, erkennen. Und das scheint ja der Fall zu sein.

Bemerkt habe Ich erst später (nach der 2. /3. Rechnung), dass der Vertrag nicht den vereinbarten Konditionen entsprach. Somit war die Widerrufsfrist laut Vodafone schon abgelaufen.

Hallo @Janexia, gab es denn keine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung?

Und ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen:

Du hast einen laufenden Vertrag und kündigst den.

Dann nimmst du ein Angebot an (dadurch wird die Kündigung zurückgenommen)

Nach einiger Zeit bemerkst du, dass etwas anderes vereinbart wurde und kündigst außerordentlich.

VF nimmt diese Kündigung des neuen Vertrags an, und wechselt zum bisherigen Vertrag mit neuer Laufzeit.

Das alles ist sehr seltsam und sicher müßte man dazu den Schriftverkehr und dein Kundenkonto einsehen. 

Meinen Vertrag habe ich vor fast zwei Jahren abgeschlossen und diesen habe ich fristgerecht gekündigt zum September 2019. Aufgrund dieser Kündigung habe ich dann von der Kundenrückgewinnung einen Anruf erhalten und einen neuen Vertrag angenommen, natürlich wieder für zwei Jahre und bis zum September würden nur noch die Handykosten zusätzlich von meinem Alttarif aufgenommen. So ganz seltsam finde Ich das nicht. Habe ich schon öfter so gehandhabt. 😉
Wenn nun aber von VF ein Fehler gemacht wurde und der neue Vertrag nicht passt, wird doch meiner Meinung nach, dieser einfach ignoriert und wieder auf meinen alten Vertrag umgeschaltet ohne das sich dort etwas ändert und als wäre quasi nichts passiert. Für diesen Fehler kann Ich ja leider nichts und das kann selbstverständlich auch mal passieren, aber trotzdem würde Ich davon ausgehen.
Der Tarif wurde auch vor ein paar Wochen erst geändert/umgeschrieben. Somit könnte Ich noch nicht einmal jetzt eine gültige, fristgerechte Kündigung für den anderen Tarif einreichen mit der 3-monatigen Frist...Nicht unbedingt fair. Werde auf Antwort von VF warten und schauen was sich tut. Scheint ein individuelles Problem zu sein.
Zur Widerrufsbelehrung: Habe damals nur am Telefon, glaube Ich, eine kurze Belehrung bekommen. Allerdings sollte Ich ebenso eine schriftliche Ausführung bekommen, welche leider nie bei mir angekommen ist. (Per E-Mail hätte es mir ja gereicht.)